AK Erfolg: Hörgerät für mobile Pflegeassistentin erkämpft
Frau Z. hört nicht gut und braucht für ihren Job als mobile Pflegekraft dringend ein gutes Hörgerät. Deswegen beantragte sie die Bewilligung einer Sonderversorgung mit einem Hörgerät der Klasse 3 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Grundsätzlich gilt, dass eine Sonderversorgung der Klasse 3 nur dann bewilligt wird, wenn man beruflich mit mehreren Personen kommunizieren muss, in einem Umfeld arbeitet, in dem der Lautstärkepegel oft wechselt oder man erhöhter Schallbelastung ausgesetzt ist.
ÖGK lehnte die Bewilligung zunächst ab
Die ÖGK lehnte die Bewilligung der Klasse 3 zunächst ab. Frau Z. erkundigte sich daraufhin persönlich bei der ÖGK, warum ihr das notwendige Hörgerät nicht bewillig wurde. Die ÖGK war der Meinung, dass Pflegeassistent:innen nur dann Anspruch auf ein Hörgerät der Klasse 3 hätten, wenn sie in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim arbeiten – in der mobilen Pflege aber nicht.
Aus Sicht der AK Wien ist das nicht nachvollziehbar: Auch im mobilen Pflegedienst ist es wichtig, mit mehreren Personen zu kommunizieren. Außerdem haben die Menschen, die Frau Z. betreut, aufgrund ihres hohen Alters oft Schwierigkeiten laut und deutlich zu sprechen. Um Missverständnisse zu vermeiden und ihre Klient:innen optimal betreuen zu können, ist es für Frau Z. aber ganz wichtig, alles genau zu verstehen.
Bewilligung erst nach AK Intervention
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