10 Arbeitsrechte, die Sie noch nicht kannten
Hätten Sie's gewusst? In der AK Beratung schauen wir in überraschte Gesichter, wenn wir auf eines der folgenden Rechte hinweisen.
Ein kurzer Blick aufs Handy, um schnell den Spielstand zu checken? Das wird in den meisten Betrieben niemand dramatisch finden – sofern private Handynutzung grundsätzlich erlaubt ist. Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte ganze Spiele am Dienst-PC oder dauerhaft am Smartphone streamen.
Denn auch während der WM gilt: Die Arbeitsleistung darf unter dem Match nicht leiden. Wer statt Excel-Tabellen lieber Taktiktafeln analysiert, bewegt sich schnell ins arbeitsrechtliche Abseits. Besonders heikel wird es dort, wo Sicherheitsvorschriften oder volle Konzentration notwendig sind – etwa beim Bedienen von Maschinen oder im Straßenverkehr. Da gilt selbst beim spannendsten Viertelfinale: Augen auf die Arbeit, und nicht auf den Bildschirm!
Ist Fernsehen im Betrieb grundsätzlich erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Dasselbe gilt natürlich fürs Mitfiebern via Radio.
Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Unser Tipp: Reden Sie vorher mit Ihrer Führungskraft, ob eine gute Lösung möglich ist.
Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen oder Urlaub vereinbaren.
Verbindliche Arbeitszeiten gelten auch während der WM. Wer wegen eines Nachtspiels verschläft und zu spät in die Arbeit kommt, hat arbeitsrechtlich keinen Freistoß. Wer später kommen möchte, braucht eine Vereinbarung mit dem Betrieb – etwa über Gleitzeit, Zeitausgleich oder Urlaub.
Wer während der WM Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Bis tief in die Nacht WM geschaut und jetzt müde in der Arbeit? Entscheidend ist vor allem, ob Sie „arbeitsfit“ sind. Gerade in Berufen mit Verantwortung oder Sicherheitsrisiken kann Übermüdung problematisch werden. Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeit grundsätzlich erbringen können. Die Müdigkeit nach einem Elfmeterschießen ist menschlich nachvollziehbar, aber sie ersetzt keinen Urlaubstag.
Auch hier kommt das WM-Fieber gegen das Arbeitsrecht nicht an. Wer einfach zu Hause bleibt, weil das Finale bis in die Morgendämmerung gedauert hat, riskiert Probleme. Ein vorgetäuschter Krankenstand kann ernste Konsequenzen haben – bis hin zur Entlassung.
Für die WM gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.
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