9.7.2015

Evaluierung psychischer Belastungen

Krankmachende arbeitsbedingte psychische Belastungen gehören zu den unterschätzten Gefahren der Arbeitswelt. Sie verursachen enormes Leid für Beschäftigte und hohe betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten – Tendenz steigend.  

Seit Inkrafttreten der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes am 1. Jänner 2013 sind die österreichischen Betriebe explizit verpflichtet, psychisch gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu identifizieren und die festgestellten psychischen Gefahren durch überprüfbare Maßnahmen auszuschalten oder zu reduzieren (Evaluierung psychischer Belastungen). Die konsequente Durchführung der Evaluierung ermöglicht einen spürbaren Gewinn für Betriebe und Beschäftigte. 

Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten arbeitspsychologische ExpertInnen betriebliche Fallbeispiele zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und stellten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen vor.   

Zusätzlich wurden die gesetzlich geforderten Qualitätsstandards auch aus Behördensicht erläutert.

Buchtipp

Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen: Brauchen wir das? Wer macht das? Wie geht das? AnbieterInnen und betriebliche Fallbeispiele aus der Praxis ... mehr

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