EU-Parlament fordert gerechte Wende Resolution für eine Just-Transition-Richtlinie
Mit einer neuen Resolution fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, eine Richtlinie für einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt auszuarbeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass Umbrüche in vom Strukturwandel betroffenen Regionen rechtzeitig erkannt und gemanagt werden. Ein umfassender sozialer Dialog ist dafür essenziell. Herzstück der Resolution ist die Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit.
Autorin: Julia Wegerer
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Neuer Anlauf für eine Just Transition-Richtlinie
Seit Beginn der neuen Legislaturperiode fordern Gewerkschaften und andere progressive Akteur:innen auf europäischer Ebene einen Rechtsakt, der die gerechte Wende in der Arbeitswelt sicherstellen soll. Die Zeit dafür drängt, denn der durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demographische Veränderungen gekennzeichnete Strukturwandel ist bereits in vollem Gange. Wenn Umbrüche in betroffenen Branchen nicht antizipiert und entsprechend begleitet werden, können erhebliche soziale Verwerfungen entstehen: Jobverluste lassen die Arbeitslosigkeit ansteigen. Unzureichende Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung erschweren Beschäftigten den Umstieg auf nachhaltige neue Jobs und können Arbeitslosigkeit verfestigen. Gleichzeitig ist die Absicherung in der Arbeitslosigkeit nicht armutsfest, wodurch auch die Armutsgefährdung steigt. In Österreich wurden allein 2025 über 8.000 Jobs abgebaut. Diese angespannte Situation am Arbeitsmarkt wird sich 2026 fortsetzen. Es zeigt sich zudem ein deutlicher Qualifikations-Mismatch: Vielen Menschen fehlen die digitalen Basiskompetenzen, die Voraussetzung für eine Vielzahl an Jobs sind.
Damit die Dekarbonisierung gelingen und hochwertige Beschäftigung aufrechterhalten werden kann, braucht es in allen betroffenen Regionen klare Vorgaben, Planung und damit Rechtssicherheit für Beschäftigte wie Arbeitgeber. Genau darauf soll eine Just Transition-Richtlinie einzahlen:
Größere Unternehmen sollen Just-Transition-Pläne ausarbeiten, in denen nicht nur ihr Weg zur Dekarbonisierung dargelegt wird, sondern insbesondere auch wie die Beschäftigten auf diesem Weg bestmöglich mitgenommen werden können. Sozialer Dialog, rechtzeitige Information und Einbindung der Belegschaft sowie ihrer Vertretung sind grundlegende Voraussetzungen für einen gelingenden Übergangsplan. Es muss eine Auseinandersetzung darüber stattfinden, welche Jobs wegfallen oder sich inhaltlich ändern werden und welche neuen Jobs entstehen. Wie können Mitarbeiter:innen dabei unterstützt werden, entweder in ihrem Job zu verbleiben, in neu entstehende Jobs innerhalb des Unternehmens zu wechseln (so genannte job-to-job-Transition) oder aber nach entsprechender Umqualifizierung einen neuen Job in der Region zu finden. In Österreich gibt es dazu bereits einen vielversprechenden Ansatz, demzufolge bei der Inanspruchnahme bestimmter Förderungen für transformative Großprojekte Transformationspläne als Förderkriterium verankert wurden.
Von staatlicher Seite ist eine gesamtstaatliche Just Transition Strategie mit regionalen und sektoralen Plänen unter Einbindung der Sozialpartner gefordert – wie im Just-Transition-Vorreiterland Spanien bereits umgesetzt. Dort ist eine eigens eingesetzte Just Transition-Agentur als Governance-Rahmen dafür zuständig, die grüne Wende auf den Boden zu bringen.
Ein EU-weiter Rechtsanspruch auf Weiterbildung muss ebenfalls klares Ziel einer Just Transition-Richtlinie sein. Die Arbeitgeber sind dabei entsprechend mit in die Pflicht zu nehmen. Der Rechtsanspruch darf nicht nur für Beschäftigte gelten, sondern muss auch auf Arbeitssuchende ausgeweitet werden. Damit kann verhindert werden, dass Arbeitssuchende ohne die Möglichkeit einer nachhaltigen Um- oder Weiterqualifizierung von einer kurzfristigen Beschäftigung in die nächste wandern oder gar Teil der „stillen Reserve“ werden.
Weitere Forderungen zu einem Rechtsakt zur gerechten Wende adressieren die Notwendigkeit, auch die hohe Arbeitslosigkeit und die bislang unzureichenden Erfolge bei der Armutsbekämpfung aktiv anzugehen. Der anhaltenden Arbeitslosigkeit insbesondere unter den Langzeitarbeitslosen in der EU könnte mit einer EU-Jobgarantie effektiv begegnet werden. Der seit Jahren geforderte Ausbau sozialer Mindeststandards auf EU-Ebene, insbesondere im Bereich der Arbeitslosenversicherung, ist nötig, damit Beschäftigte und ihre Familien in Folge strukturbedingter Jobverluste nicht in die Armut abrutschen und so die Zeit der Jobsuche ohne sozialen Abstieg überwinden können.
Resolution des EU-Parlaments
In seiner Resolution vom 20. Jänner 2026 fordert das EU-Parlament die EU-Kommission jetzt auf, einen verbindlichen Rechtsakt für den gerechten Übergang in der Arbeitswelt vorzulegen. Die Resolution wurde mit einer doch recht deutlichen Mehrheit von 420 Parlamentarier:innen (647 von 720 Parlamentarier:innen waren anwesend) angenommen.
Forderungen des EU-Parlaments zum Inhalt einer JT-Richtlinie (gekürzt):
- Rahmen für Antizipation und Bewältigung des Wandels in Regionen und Sektoren mit Fokus auf Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern, sozialen Dialog und Tarifverhandlungen
- Wirksame Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter auf Unterrichtung und Anhörung im Zusammenhang mit Veränderungen sicherstellen (siehe u.a. Richtlinie 2002/14/EG)
- Einführung eines individuellen Rechts auf Aus- und Weiterbildung während
der Arbeitszeit - Nationale Strategie für einen gerechten Übergang festlegen mit Schwerpunkt auf Entwicklung langfristiger Visionen für die lokale Wirtschaft und Arbeitskräfte unter Einbeziehung der Sozialpartner und lokaler Akteure
- Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu fördern
- Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage bei Fachkräften erhöhen sowie Förderung von Transformationsplänen auf Unternehmensebene,
- Entwicklung einer Monitoringstruktur zu den Entwicklungen auf dem
Arbeitsmarkt
Die Debatten während der Ausarbeitung der Resolution im EU-Parlament waren von Kontroversen geprägt. Um einen mehrheitsfähigen Text zu erreichen, mussten Kompromisse gefunden werden - angesichts der seit über einem Jahr laufenden Deregulierungs-Kampagne der EU-Kommission eine große Herausforderung. Im Vergleich zum ersten Entwurfstext im zuständigen Beschäftigungsausschuss wurden konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung einer Richtlinie abgeschwächt und beschäftigtenfreundliche Konkretisierungen herausgestrichen.
Die drei rechten bis rechtsextremen Fraktionen des EU-Parlaments (Patrioten für Europa, Europäische Konservative und Reformer, Europa der Souveränen Nationen) lehnten die Resolution ab. In der Europäischen Volkspartei und der liberalen Renew Europe gab es einige Gegenstimmen.
Vor dem Hintergrund der nunmehrigen Kräfteverhältnisse im EU-Parlament ist die Resolution mit ihrer zentralen Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung in der Arbeitszeit als großer Erfolg zu werten. Sie sorgt dafür, dass die Forderung nach der gerechten Wende wieder ins Bewusstsein der EU-Institutionen gerückt wird.
Wie geht es weiter?
Jetzt ist die EU-Kommission am Zug. Als Hüterin der Verträge hat sie das alleinige Initiativrecht in der Europäischen Union. Es obliegt also ihr, tatsächlich einen Rechtsakt vorzuschlagen – oder nicht. Gemäß einer interinstitutionellen Vereinbarung hat die EU-Kommission drei Monate – also bis 20. April 2026 – Zeit, auf die Resolution des EU-Parlaments zu reagieren und über die konkrete Weiterbehandlung im Plenum des EU-Parlaments zu berichten. Sie kann dann entweder innerhalb eines Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen oder die Thematik in das Arbeitsprogramm des Folgejahres aufnehmen. Bleibt sie hingegen untätig, muss sie das zumindest begründen.
Seit Beginn der neuen Legislaturperiode fällt die Bilanz der EU in der Frage der Umsetzung des gerechten Wandels ernüchternd aus. Das betrifft etwa die laufenden Verhandlungen zum nächsten EU-Budget ab 2028. Entgegen den Ankündigungen der EU-Kommissionpräsidentin Von der Leyen, die Mittel für Just Transition signifikant zu steigern, sieht der Vorschlag der EU-Kommission überhaupt keine Weiterführung des bis 2027 befristeten Just Transition Fonds vor. Sogar der Europäische Sozialfonds+ soll als eigenständiger Fonds abgeschafft werden.
Umgekehrt sollen im Jahr 2026 jedoch soziale Maßnahmen vorangebracht werden, die unter die breite Agenda der Just Transition fallen und teils Überlappungen mit der oben angeführten Resolution des EU-Parlaments haben. Dazu zählt insbesondere der für Ende 2026 erwartete Quality Jobs Act. Auf nicht legislativer Ebene ist auf den zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der Säule sozialer Rechte sowie die Anti-Armutsstrategie zu verweisen.
In ihrer Quality Jobs Roadmap vom 4.12.2025 verweist die EU-Kommission etwa darauf, sich für eine bessere Anwendung des bestehenden Umstrukturierungsrechtsrahmens einsetzen zu wollen und mit den Sozialpartnern einen Rahmen für faire Übergänge und die Miteinbeziehung der Belegschaft erörtern zu wollen. Auch bei der wirksamen Umsetzung der oben angeführten Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Belegschaft im Zusammenhang mit Veränderungen (RL 2002/14/EG) signalisierte die EU-Kommission bereits eine gewisse Handlungsbereitschaft.
Die Forderung des EU-Parlaments ist indes klar: Ein Recht auf Weiterbildung in der Arbeitszeit für die Beschäftigten muss her, damit die Arbeitnehmer:innen für die Jobs von morgen gerüstet sind. Die Zeit zu handeln ist jetzt.
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