Infobrief 1|26 | Feigl-Heihs: Leere Versprechen?  EU-Handelsabkommen und Nachhaltigkeit
Infobrief 1|26 | Feigl-Heihs: Leere Versprechen? EU-Handelsabkommen und Nachhaltigkeit © AK WIEN
März 2026

EU-Handelsabkommen und Nachhaltigkeit: Leeres Versprechen oder wirksames Instrument für Klima und Umwelt?

Seit gut 15 Jahren integriert die Europäische Union Nachhaltigkeitskapitel in ihre Handelsabkommen. Sie sollen nachhaltigere Entwicklung fördern und sicherstellen, dass wirtschaftliche Öffnung nicht auf Kosten von Arbeitsrechten oder Umwelt- und Klimaschutz geht. Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Tragen diese Kapitel tatsächlich zu messbaren Verbesserungen bei, oder bleiben sie vor allem ein Lippenbekenntnis?

Autorin: Monika Feigl-Heihs

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Bisherige Regelungen ohne Biss 

Die Notwenigkeit, die Handelstätigkeit der Europäischen Union mit Nachhaltigkeitsfragen zu verknüpfen, ist aufgrund der Datenlage unbestreitbar.  Zum einen liegen die Treibhausgasemissionen der EU um rund ein Drittel höher, wenn Importe aus Drittstaaten eingerechnet werden. Zum anderen tragen die oft niedrigeren Umweltstandards in den Produktionsländern zu einer stärkeren Umweltbelastung bei. Dokumentiert sind auch die vielfältigen negativen Konsequenzen für Beschäftigte in wirtschaftlichen Sektoren, die aufgrund von EU-Handelsabkommen geöffnet wurden und die Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen erfahren oder ihre Arbeitsplätze gar verloren haben. 

Die Nachhaltigkeitskapitel, so wie diese bisher in EU-Handelsabkommen verankert sind, stehen allerdings seit vielen Jahren in der Kritik von Gewerkschaften und NGOs. Die Bestimmungen, durch die nachhaltige Entwicklung gefördert werden soll, sind oft vage formuliert und die institutionelle Begleitstruktur zu deren Umsetzung gilt als bürokratisch und ineffektiv, vor allem wenn es um die Durchsetzung von eingegangenen Verpflichtungen geht. Verstöße können aufgrund fehlender Sanktionen nicht geahndet werden, weshalb das Potenzial für notwendige Verbesserungen begrenzt ist.  


Über die Autorin

Monika Feigl-Heihs arbeitet als Expertin für EU-Handelspolitik in der AK Wien  

Monika Feigl-Heihs
Monika FEIGL-HEIHS © AK WIEN

Kurz und Knapp

  • Die Notwenigkeit, die Handelstätigkeit der Europäischen Union mit Nachhaltigkeitsfragen zu verknüpfen, ist aufgrund der Datenlage unbestreitbar.
  • Die Europäische Kommission beauftragte eine Evaluierung der ökologischen Teile der Nachhaltigkeitskapitel von EU-Handelsabkommen.
  • Von der Evaluierung nicht erfasst sind reale Klima- oder Umwelteffekte wie etwa steigende Treibhausgase, Entwaldung oder Umweltverschmutzung.
  • Exportorientierte Sektoren sind bei allen Handelspartnern mit Umweltverschmutzung verbunden. 
  • Ökologische Auswirkungen von Handelsabkommen dürfen nicht auf formale Verpflichtungen reduziert werden.
  • Eine hilfreiche Bewertung der Wirksamkeit von Nachhaltigkeitskapiteln müsste ergebnisorientiert sein.
  • Handelsbeziehungen müssen systematisch mit realen Umwelt- und Klimaindikatoren verknüpft werden.

Aktuelle Evaluierung

Eingebettet in diesen Sachverhalt ist nun eine aktuelle Evaluierung der ökologischen Nachhaltigkeitsaspekte von ausgewählten EU-Handelsabkommen, die die Europäische Kommission beauftragt hat. Im Zentrum der Evaluierung stehen Abkommen der EU mit Kanada, Japan, Vietnam, Singapur, Georgien, Peru sowie Costa Rica und Honduras. Untersucht werden die Auswirkungen der Abkommen auf zentrale Umwelt- und Klimaaspekte anhand folgender fünf Kenngrößen

1) Ratifizierung und Umsetzung multilateraler Umweltabkommen, 
2) Zusammenarbeit bei der Regulierung von Umwelt- und Klimafragen,
3) Niveau von Umweltschutzstandards bzw. Verbot, diese abzusenken,
4) Förderung von Umweltgütern und -dienstleistungen,
5) Kooperation mit Handelspartnern in internationalen Umwelt- und Klimaforen. 

Um die Überraschung gleich vorwegzunehmen: Die Interpretation der Ergebnisse durch die Kommission fällt ausgesprochen positiv aus. 

  • Alle untersuchten Partnerländer haben zentrale Umweltabkommen wie das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. 
     
  • Bei der Regulierung von Umwelt- und Klimafragen wurde die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern intensiviert. Die EU hat diese beispielsweise bei der Anpassung ihrer nationalen Klimapläne oder bei der Ausarbeitung von Gesetzen zur Reduzierung von Plastikmüll unterstützt, 
     
  • Hinsichtlich des in den Abkommen verankerten Verbots, bestehende Umweltstandards zur Förderung von Wettbewerbsvorteilen abzusenken, gibt es keine Hinweise auf derartige Praktiken in den Partnerländern.  
     
  • Der Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen (z.B. Windturbinen, diverse Dienstleistungen der Abfallwirtschaft) ist kontinuierlich gewachsen. Obwohl deren Anteil am gesamten Handel relativ gering bleibt, sieht die Kommission in den Handelsabkommen und den Nachhaltigkeitskapiteln einen Beitrag zur globalen Verbreitung klimafreundlicher Technologien. 
     
  • Auf internationaler Ebene konnte eine verstärkte Kooperation zwischen der EU und ihren Handelspartnern in Umwelt- und Klimaforen festgestellt werden.
     

Insgesamt bewertet die Kommission die Nachhaltigkeitsbestimmungen in den Handelsabkommen der EU eindeutig als Erfolg.

Funktionieren Nachhaltigkeitskapitel?

Versucht man allerdings die Aussagekraft dieser Studie zu verstehen, so zeigt sich, dass sie primär Fragen der Governance, also der institutionellen Einbettung und rechtlichen Absicherung gegebener Standards, abbildet. Gemessen wird vor allem, ob Verpflichtungen eingegangen wurden, Kooperationsmechanismen bestehen und Mindeststandards formell geschützt sind. Nicht erfasst werden jedoch reale Klima- oder Umwelteffekte wie etwa steigende Treibhausgasemissionen, Abholzung oder Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, die häufig mit exportorientierter Produktion verbunden sind. Die Evaluierung beantwortet damit vor allem die Frage, ob die in den Nachhaltigkeitskapiteln vorgesehenen Verfahren zur Begleitung der Abkommen eingerichtet wurden oder ob Verpflichtungen von den Partnerländern formal im nationalen Recht verankert wurden. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Emissionen, Schutz von Ressourcen oder Umweltgesetzgebung werden hingegen nicht adressiert. Regelmäßige Treffen zum Austausch zwischen den Ländern sagen noch nichts darüber aus, ob messbare ökologische Verbesserungen erzielt wurden und damit Nachhaltigkeitskapitel auch ökologisch wirken.  

Klimabelastung und Umweltverschmutzung in exportorientierten Sektoren  

Die ökologischen Auswirkungen ernst zu nehmen, würde bedeuten, die konkreten Probleme sowie klimapolitischen Herausforderungen durch die Handelsabkommen in den Partnerländern in den Blick zu nehmen. Folgende Beispiele verdeutlichen, welche Umwelt- und Klimabelastungen in den Partnerstaaten dokumentiert und wie eng diese mit exportorientierten Sektoren verknüpft sind, die auch für den EU-Markt produzieren: 

  • Klimaintensive Rohstoffförderung

    Der Abbau von Teersanden in Kanada ist eine Form der Erdölförderung, die zu den emissionsintensivsten weltweit zählt. Die Förderung und Verarbeitung dieses Rohöls ist mit hohen Treibhausgasemissionen, großflächigen Landschaftseingriffen durch z.B. Bohrfelder, Abraumhalden oder Pipelines sowie mit erheblichem Wasserverbrauch verbunden. Auch wenn das Nachhaltigkeitskapitel internationale Klimaverpflichtungen bekräftigt, analysiert die Evaluierung der Kommission nicht, wie sich die Handelsbeziehungen auf Investitions- und Produktionsentscheidungen in fossilen Sektoren auswirken und was dies beispielsweise für den Handel zwischen EU und Kanada bedeutet.

    Ähnlich verhält es sich in Vietnam, wo die exportorientierte Industrieproduktion – etwa in den Bereichen Textilien, Elektronik und Maschinenbau – von kohlebasiertem Strom abhängt. Ein nationaler Umweltbericht aus 2023 kam für das Land zu dem Ergebnis, dass sich Umweltprobleme – insbesondere die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung – aufgrund von Handwerksdörfern, Industriegebieten und landwirtschaftlichen Aktivitäten verschlimmern. Steigende Exporte in die EU können also mit wachsenden energiebedingten Emissionen einhergehen, aber solche Zusammenhänge werden im Rahmen der Evaluierung nicht untersucht.
  • Bergbau als ökologische Belastung
    In Peru zeigt sich eine weitere Dimension ökologischer Belastung besonders deutlich: die Umweltfolgen des exportorientierten Bergbaus. Der Abbau z.B. von Kupfer – ein zentraler Rohstoff für europäische Industrie- und Energietechnologien – schädigt lokale Ökosysteme. Belastungen von Flüssen durch Schwermetalle, Konflikte um Wasserressourcen sowie langfristige Schäden an Böden und Landschaften sind nur einige der negativen Auswirkungen, die umfassend belegt sind.

    Auch in Honduras wird Bergbau immer wieder mit Gewässerverschmutzung und der Beeinträchtigung lokaler Ökosysteme in Verbindung gebracht. Mehr noch: Bewohner:innen, die sich für den Schutz ihrer Lebensgrundlagen einsetzen, müssen dies immer wieder mit ihrem Leben bezahlen. Wenn Handelsabkommen den Handel mit Rohstoffen ausweiten, schaffen sie wirtschaftliche Anreize für mehr Bergbau, der in sensiblen Regionen umgesetzt wird und wo die lokale Bevölkerung die Leidtragenden sind.
  •  Agrarische Intensivierung: Hoher Pestizideinsatz und Verlust von Biodiversität

    In mehreren Partnerländern treten die schlimmsten Umweltschäden in der exportorientierten Landwirtschaft auf. In Costa Rica, das einerseits als Vorreiter im Naturschutz gilt, andererseits aber stark in globale Agrarmärkte integriert ist, verursacht die intensive Produktion von Ananas oder Bananen hohen Pestizideinsatz und belastet so Böden und Gewässer. Gleiches ist für Vietnam und Peru belegt. Solche Entwicklungen können Biodiversitätsverluste, Bodendegradation und lokale Gesundheitsrisiken verstärken. Die Evaluierung der Kommission erfasst diese Entwicklungen allerdings nicht. 
  •  Mehr Emissionen durch steigende Handelsvolumina

    Der EU-Handelspartner Singapur nimmt aufgrund seines Standortes als globales Handels- und Raffineriedrehkreuz eine besondere Rolle ein. Ein erheblicher Teil des Warenverkehrs zwischen Europa und Südostasien wird über Singapurs Hafen- und Industrieinfrastruktur abgewickelt. Diese Funktion als Umschlag- und Verarbeitungszentrum für z.B.  petrochemische Erzeugnisse wie Kunststoffe ist mit hohem Energieverbrauch, Emissionen aus Schifffahrt und Raffinerien sowie potenziellen Belastungen für Luft- und Wasserqualität verbunden. Immer wieder kommt es vor Ort zu Unfällen mit Öltankern, durch die mehrere Hundert Tonnen Erdöl ins Meer gelangen. Auch wenn die nationalen Umweltstandards vergleichsweise hoch sind, zeigt dieses Beispiel, dass die Problematik in der strukturellen Logik wachsender Handelsvolumina liegt. Das EU-Singapur-Abkommen fördert Warenströme und erleichtert Investitionen. Damit stärkt es eine Infrastruktur, deren Betrieb energie- und emissionsintensiv ist.  Wachsende Handelsströme erhöhen tendenziell Transportvolumina und damit verbundene Umweltbelastungen sowie Treibhausgasemissionen. Die Berücksichtigung dieser Zusammenhänge und deren systematische Auswertung finden im Evaluierungskonzept der Kommission allerdings keinen Platz. 

Die oben aufgezeigten Problemlagen verdeutlichen, dass die ökologischen und klimatischen Auswirkungen von Handelsabkommen nicht auf formale Verpflichtungen reduziert werden dürfen. In mehreren untersuchten Partnerländern existieren gravierende Umweltprobleme in Sektoren, die auch in die EU exportieren. Eine systematische Analyse dieser konkreten Umweltfolgen sowie von Treibhausgasemissionen und ihrer möglichen Verbindung zu Handelsströmen bleibt aus. Die Evaluierung der Kommission erfasst diese Problematiken nicht, sie analysiert stattdessen primär institutionelle und rechtliche Indikatoren. 

Ergebnisorientierte Evaluierung notwendig

Wenn Nachhaltigkeitskapitel nun eher dazu beitragen, Klima- und Umweltschutz symbolisch aufzuwerten, während die ökologische und klimatische Krise eine rasche und tiefgreifende Verbesserung verlangt, entsteht eine offensichtliche Diskrepanz zwischen dem Anspruch einer nachhaltigen Entwicklung und der tatsächlichen Wirkung in der Praxis. Um diese aufzuzeigen und anzugehen, müsste die Kommission in ihrer Evaluierung die auf der Hand liegenden Fragen stellen: Tragen Handelsabkommen mit ihren Nachhaltigkeitskapiteln messbar zur Emissionsreduktion bei? Verändern sich Entwaldungsraten und Landnutzungsmuster? Wie entwickeln sich Umweltindikatoren entlang von Handelsströmen? 

Eine hilfreiche und ehrlichere Bewertung der Wirksamkeit von Nachhaltigkeitskapiteln müsste daher stärker ergebnisorientiert sein.

Sie müsste systematisch untersuchen:

  1. Wie ambitioniert, messbar und verbindlich sind die enthaltenen Umwelt- und Klimaverpflichtungen
  2. Wie konsequent werden sie umgesetzt und institutionell durchgesetzt?
  3. In welcher Weise sind diese mit der Handelstätigkeit an sich verknüpft und welchen nachweisbaren Beitrag leisten sie zum Umwelt- und Klimaschutz?

Interessanterweise werden diese Themen sehr wohl in der Evaluierung genannt, allerdings nicht als messbare Indikatoren, sondern als Hinweis auf die Defizite der Nachhaltigkeitskapitel. Die Autor:innen, die die Evaluierung im Auftrag der Kommission durchgeführt haben, führen beispielsweise an, dass die Umweltbestimmungen in den EU-Abkommen sehr allgemein gehalten und die Bestimmungen daher zum Teil interpretationsbedürftig sind. So sind auch keine konkreten Schritte zur Zielerreichung festgelegt. Diese Leerstellen verunmöglichen es, überhaupt zu prüfen, ob die gesetzten Ziele im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz erreicht wurden. 

Die Evaluierung erinnert auch an die viel geäußerte Kritik, dass in den EU-Handelsabkommen Konsequenzen fehlen, falls Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht werden. Die sonst in den Handelsabkommen enthaltenen Durchsetzungsmöglichkeiten können nicht angewendet werden, da keine verbindlichen Mechanismen wie Sanktionen vorgesehen sind. Auf diese Kritikpunkte geht die Kommission in ihren Schlussfolgerungen nicht ein, sondern diskutiert vor allem Verbesserungsvorschläge für den engen Rahmen der Zusammenarbeit. Diese Herangehensweise zeugt von einer mangelnden ganzheitlichen Betrachtung durch die Kommission, die damit einseitig und oberflächlich bleibt. 

Was die Kommission in ihrer Schlussfolgerung allerdings hervorstreicht, ist die Bedeutung der Handelsabkommen für den steigenden Handel mit Umweltgütern. Durch diese werde der Umbau der Volkswirtschaften unterstützt und erneuerbare Energie, Kreislaufwirtschaft und umweltfreundliche Technologien gefördert. Angesichts des sehr geringen Anteils von Umweltgütern am gesamten Handel – dieser lag beispielsweise für die EU und Kanada in den letzten Jahren bei knapp 10 Prozent – scheint deren Bedeutung überschätzt. Es ist zumal schwer vorstellbar, wie der Handel mit Umweltgütern die negativen Klimaauswirkungen der überwiegend nicht-grünen, oft sehr emissionsintensiven Güter ausgleichen könnte. 

Handelsbeziehungen systematisch mit Klima und Umwelt verbinden

Da der sozial-ökologische Umbau tiefgreifende strukturelle Veränderungen erfordert, darf sich die Handelspolitik nicht damit begnügen, Governance-Strukturen zu stärken und den rechtlichen Status quo abzusichern. Eine ergebnisorientierte Evaluierung wäre notwendig, um zu klären, ob Nachhaltigkeitskapitel mehr sind als ein leeres Versprechen – nämlich ein tatsächlich wirksames Instrument für Klima- und Umweltschutz. Dafür müssten allerdings Handelsbeziehungen systematisch mit realen Umwelt- und Klimaindikatoren verknüpft und diese bereits zielgerichtet, messbar und sanktionsbewehrt in den Handelsabkommen verankert werden. Wenn die Europäische Kommission mit ihrer Evaluierung den Erfolg der Nachhaltigkeitskapitel herausstreicht, ist es notwendig, auf die Defizite des engen Analyserahmens hinzuweisen und auf eine realitätsgetreue Einschätzung der Umwelt- und Klimafolgen zu drängen. Das stellt die Handelstätigkeit an sich dann in der Tat auf den ökologischen und klimapolitischen Prüfstand.

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