Junge Frau steht vor einer Europa Flagge
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Europäisches Semester

Im Rahmen des Europäischen Semesters koordiniert die EU ihre gemeinsame Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Dieser Prozess mündet jährlich in Empfehlungen an die EU-Mitgliedsstaaten.

Was ist das Europäische Semester? 

Das Europäische Semester dient in der EU der Koordinierung der gemeinsamen Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Es handelt sich um einen sich jährlich wiederholenden Prozess, der in zwei Phasen unterteilt werden. Im Herbst beginnt das EU-Semester mit der europäischen Phase. Die EU-Kommission veröffentlicht mit dem so genannten Herbstpaket ihre Analysen zu aktuellen gesamteuropäischen Herausforderungen und gibt Empfehlungen, wie die EU-Mitgliedsstaaten tätig werden können. Im Anschluss folgt die zweite, nationale Phase des EU-Semesters. Dabei erstellt die EU-Kommission für jeden Mitgliedsstaat einen Länderbericht und länderspezifische Empfehlungen, die sodann von den Ländern umgesetzt werden sollen. 

EU-Länderspezifische Empfehlungen für Österreich

Aus österreichischer Sicht sind insbesondere der Länderbericht sowie die länderspezifischen Empfehlungen für Österreich wichtig. Diese Empfehlungen reichen thematisch von fiskalischen Themen wie der nachhaltigen Gestaltung des Gesundheits- und Pflegebereichs über konkrete wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Dekarbonisierung bis hin zum nötigen Ausbau der Kinderbetreuung.

Auch wenn die Empfehlungen, wie der Name verrät, unverbindlich sind, wird die Umsetzung der Empfehlungen durch die Länder fortlaufend beobachtet. Außerdem wird die Umsetzung der Empfehlungen zunehmend an den Erhalt von EU-Geldern geknüpft (so etwa bei der Aufbau- und Resilienzfazilität oder geplant im neuen EU-Budget 2028-2034).

Wir bringen eure Interessen ein! 

Aus Sicht der Arbeiterkammer ist es zentral, die Perspektive der Arbeitnehmer:innen in diesen Prozess einzubringen. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft tauschen wir uns jährlich mit der EU-Kommission aus. Dabei ist für uns ein sach- und faktenorientierter Zugang zentral. Jedes Jahr stellen die Expert:innen der Arbeiterkammer ein umfangreiches Set an Factsheets sowie aktuelle AK Studien und Berichte zusammen, die auf die Analysen der EU-Kommission Bezug nehmen und unsere Einschätzung der Lage aufzeigen. Diese reichen von A wie Arbeitszeit bis W wie Wohnen!

Zum Prozess: Mehr Demokratie, mehr Transparenz 

Dabei ist unser Blick auf den EU-Semesterprozess durchaus kritisch. Das EU-Semester führt in der Praxis dazu, dass vor allem die Exekutive gestärkt wird. Die EU-Kommission definiert mit der Veröffentlichung des Herbst- und des Frühjahrspakets die Agenda und legt die aus ihrer Sicht wichtigsten Herausforderungen in der EU fest. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten tauschen sich dann mit der EU-Kommission darüber aus und billigen im Rat die Empfehlungen der Kommission.

Aus unserer Sicht müssen sowohl das EU-Parlament als auch die nationalen Parlamente stärker in den gesamten Prozess miteinbezogen werden und dem EU-Parlament Mitentscheidungsrechte zukommen. Um die demokratische Legitimität des gesamten Prozesses zu erhöhen, sollen auch die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden. 

Die Erstellung der Länderberichte und Empfehlungen in der EU-Kommission ist aus unserer Sicht derzeit nicht transparent genug. Die EU-Kommission konsultiert vor der Erstellung der Berichte diverse Stakeholder in Österreich. Intransparenz herrscht aber über den anschließenden Prozess: Unter welchen Umständen finden Erkenntnisse Eingang in die Berichte und werden zu Empfehlungen – oder eben nicht?

Nationale Gestaltungsspielräume sichern 

Thematisch wird mit dem EU-Semester ein breites Feld bearbeitet. Die gesamte Wirtschafts- und Beschäftigungs-, und Sozialpolitik wird koordiniert – ein komplexes Unterfangen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Zuständigkeit in diesen Bereichen überwiegend bei den Nationalstaaten liegt. Das bedeutet, dass bei der Formulierung von Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten sichergestellt sein muss, dass genügend politischer Ermessensraum für die Umsetzung vorhanden sein muss. 

Die EU-Empfehlung, die Energieeffizienz zu verbessern, ist hier als positives Beispiel anzuführen. Eine aus klima- und wirtschaftspolitischen Überlegungen heraus sinnvolle Zielvorgabe, deren konkrete Umsetzung den Ländern obliegt. Ein absolutes Negativbeispiel ist in diesem Zusammenhang hingegen die zuletzt 2019 ausgesprochene Empfehlung an Österreich, einen so genannten Pensionsautomatismus einzuführen, also das Pensionsantrittsalter automatisch an die (längere) Lebenserwartung anzupassen. Arbeiterkammer und ÖGB haben sich über Jahre vehement dafür eingesetzt, diese Empfehlung zu streichen – was schlussendlich auch gelungen ist. Ein großer Erfolg für die Arbeitnehmer:innen! 

Kohärenz sicherstellen & Lücken adressieren 

Inhaltlich sollen die Empfehlungen kohärent und ausgewogen sein. Kohärenz bedeutet dabei, dass Empfehlungen sich nicht widersprechen sollen. Ausgewogenheit zielt darauf ab, dass alle Interessen, die es in der Gesellschaft gibt, gebührend zu berücksichtigen sind. Haushaltspolitik soll nicht zulasten von Beschäftigungs- und Klimapolitik gehen. Budgetsanierung ja, aber nur sozial gerecht! Zuletzt ist es uns essenziell, soziale Themen anzusprechen, denen bis jetzt zu wenig Raum gegeben wird. 

Die EU wurde mit dem Ziel gegründet, das Wohlergehen ihrer Bürger:innen und den sozialen Fortschritt zu fördern. Darum braucht es dringend Empfehlungen zur Bekämpfung der Armut und für ein leistbares Leben. Dafür setzen wir uns ein! 

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung EU & Internationales
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