Publikation

UN-Vertrag über Unternehmen und Menschenrechte

Im September 2014 verabschiedete der UN-Menschen­rechts­rat ein Verhandlungs­mandat zur Erarbeitung eines verbindlichen UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschen­rechte. Die Bundes­arbeits­kammer (BAK) sieht hierin die große Chance, die globale Wirtschafts­ordnung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die universellen Menschenrechte haben die Grundlage unserer Welt­wirtschafts­ordnung zu sein. Daher sind insbesondere transnationale Konzerne zu verpflichten, bei allen Auslands­geschäften und im Rahmen der gesamten Wert­schöpfungs­kette die Menschenrechte zu achten. Bei Verstößen sollen sie auch in ihren Heimat­staaten verklagt werden können. Die BAK tritt vehement gegen jeglichen Wett­bewerbsvorteil auf Kos-ten von Menschenrechten ein.

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
April 2018