Publikation

Ja zu verbindlichem Nachhaltigkeits­kapitel!

Durch das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wird die Rolle des Europäischen Parlamentes (EP) in der Handelspolitik wesentlich aufgewertet. Das betrifft einerseits die Informationsrechte des EP aber auch seine Mitentscheidungskompetenz. Damit wird das Parlament in Hinkunft eine bedeutende Rolle in den internationalen Beziehungen spielen, sofern diese eine handelspolitische Komponente aufweisen. Die Fraktionen des EP bekommen damit die Chance, ihr Profil zu schärfen und einzufordern, dass verbindliche arbeits- und umweltrechtliche Mindestnormen zum Prüfstein für den Abschluss von Handelsabkommen werden.

Ua fordert die AK:

  • Die Einhaltung der international verpflichtenden acht Kernarbeitsnormen der ILO (Kinderarbeitsverbot, Zwangsarbeitsverbot, Organisationsrecht und das Recht Kollektivverträge zu verhandeln, Diskriminierungsverbot).

  • Das Streitbeilegungsverfahren muss auf das Nachhaltigkeitskapitel anzuwenden sein.

  • Der Informationsaustausch zwischen Regierungen und Sozialpartnern muss gewährleistet sowie konstruktive Reaktionen der Regierungen auf Beschwerden der Sozialpartner müssen sichergesstellt werden.

  • Unabhängige Experten der ILO sind in die Beurteilung der Beschwerden einzubeziehen.

  • Die Kontinuierliche Verletzung von Mindestarbeitsstandards sind als letztes Mittel durch Geldstrafen zu verhindern.

Art der Publikation:
Positionspapier

AutorenInnen:
AK-Europa

HerausgeberIn:
Arbeiterkammer

Datum/Jahr:
März 2010

Preis:
€0