Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelte Erste Bank und Sparkassen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen (FAQ) zur Vereinbarung Erste Bank und Sparkassen und AK zur Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten.



Worum geht es bei diesem Vergleich?

Die AK einigte sich mit der Erste Bank, s Bausparkasse und etlichen Sparkassen in den Bundesländern zur Rückerstattung von einmalig bei Vertragsabschluss angefallenen Kreditbearbeitungsgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten. Auch Bauspardarlehen der s Bausparkasse sind von diesem Vergleich umfasst, die ebenfalls bei Vertragsabschluss eines Bauspardarlehens eine einmalig anfallende Bereitstellungsgebühr bzw. ein Bearbeitungsentgelt (z. B. 3 %) verrechnet hat.

Wie erfolgt die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsentgelten?

Kreditnehmer:innen von Konsum- und Wohnkrediten sowie von Bauspardarlehen der s Bausparkasse können ab 10. August 2026 über die Webseite der Erste Bank und der am Vergleich teilnehmenden Sparkassen bzw. s Bausparkasse über ein Onlineformular Entgelte zurückfordern. Dieses Formular finden Sie hier:  https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

Wie lange kann ich einen Online-Antrag bei der Sparkasse bzw s Bausparkasse einreichen?

Die Online-Antragsstrecken bei den teilnehmenden Sparkassen / s Bausparkasse sind bis zum 31.07.2027 offen. Sie können bis zu 5 Kredite im Online-Antragsprozess eingeben – haben Sie mehr als 5 Kredite, bitte nochmals den Online-Antrag ausfüllen. Der Antragsprozess erfolgt in drei einfachen Schritten:

  • Schritt 1: Abfrage der Kontaktdaten plus Anzahl der Kredite, die eingemeldet werden.
  • Schritt 2: Abfrage des Kredit-IBAN (optional!) und Abfrage, ob Kredit noch besteht oder bereits getilgt wurde. Auch die Anzahl der Kreditnehmer:innen wird abgefragt.
  • Schritt 3: Abfrage der IBAN bzw des Kontos, wohin Refundierung erfolgen soll.

Sie können Kreditverträge einreichen, die (bis zu) 30 Jahre zurückreichen - egal, ob der Kredit bzw das Darlehen noch läuft oder bereits getilgt wurde.

Wo finde ich den IBAN (also die International Bank Account Number) des Kredites?

Den IBAN von aktiven Kreditkonten finden Sie in der Sparkassen-App “George” beim jeweiligen Konto unter „Info“. Kreditverträge, die mittels der Sparkassen-App “George” gezeichnet wurden, finden Sie unter dem Punkt „Dokumente und Anträge“. Ansonsten finden Sie den IBAN bzw. die Kontonummer auf der ersten Seite Ihres Kreditvertrages.  

Welche Kreditverträge sind betroffen? 

Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank, Sparkassen und s Bausparkasse profitieren Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, bei denen eine einmalig anfallende Kreditbearbeitungsgebühr bei Vertragsbeginn verrechnet wurde – je nach Kreditart und Bonität der Kund:innen zwischen rund 0,5 % und 3 % von der Kreditsumme. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bzw ein Bearbeitungsentgelt bei Vertragsabschluss verrechnet wurde.

Was ist unter einem Immobilien- bzw. Wohnkredit zu verstehen?

Darunter fallen im Wesentlichen Hypothekarkredite (also Kredite/Darlehen mit grundbücherlicher Besicherung bzw. Eintragung der Hypothek im Grundbuch) - ein Kriterium ist, ob der Kredit im sachlichen Anwendungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes fällt. Wenn diese Rechtsgrundlage nicht anwendbar ist – es ist erst im Jahr 2016 in Kraft getreten -, dann ist die hypothetisch sachliche Anwendbarkeit des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes entscheidend.

Für Hypothekarkredite, die zwischen den Jahren 2010 und 2016 abgeschlossen wurden, galt etwa das Verbraucherkreditgesetz – in diesem Zeitraum galt nämlich das Verbraucherkreditgesetz für Konsum- und Hypothekarkredite. Unter Wohnkredite fallen auch Kredite ohne hypothekarische Besicherung, die auf den Erwerb und Erhalt von Eigentumsrechten an Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück) gerichtet sind, die eine Erwerbsmöglichkeit der Immobilie vorsehen (z. B. beim Erwerb von Anteilen für Genossenschaftswohnungen). Zu Immobilien- bzw. Wohnkrediten zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten, die vor Abschluss des eigentlichen Hypothekarkredites abgeschlossen werden) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bzw. ein Bearbeitungsentgelt bei Vertragsabschluss verrechnet wurde.  Auch Fremdwährungskredite - seinerzeit abgeschlossen in Schweizer Franken oder Japanische Yen - sind vom Vergleich umfasst.

Wenn Ihnen unklar ist, welche gesetzliche Rechtsgrundlage auf Ihren Kredit bzw. Darlehen anwendbar ist, dann werfen Sie bitte einen Blick in den Kreditvertrag bzw. die vorvertraglichen Informationsblätter zum Kredit (wie zum Beispiel in das "Europäische Standardisierte Merkblatt”, kurz: ESIS-Blatt).

Was ist unter einem Konsumkredit zu verstehen?

Darunter fallen Kredite, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes fallen. Ist das Verbraucherkreditgesetz zeitlich nicht anwendbar auf einen Kreditvertrag – es ist nämlich erst im Jahr 2010 in Kraft getreten -, dann ist die hypothetisch sachliche Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes entscheidend. Vereinfacht gesagt: Konsumkredite sind Kredite ohne hypothekarische Sicherstellung (bzw. Eintragung im Grundbuch), die nicht dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten dienen.

Achtung: Als Konsumkredite gelten auch Darlehen der s Bausparkasse, die hypothekarisch nicht besichert sind und/oder für die Zwecke von Bildung/Pflege aufgenommen wurden. Wenn Ihnen unklar ist, welche gesetzliche Rechtsgrundlage auf Ihren Kredit anwendbar ist, dann werfen Sie bitte einen Blick in den Kreditvertrag bzw. die vorvertraglichen Informationsblätter zum Kredit, wie zum Beispiel die “Europäischen Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz”.

Bauspardarlehen ohne hypothekarische Besicherung und Bauspardarlehen, die für die Finanzierungszwecke “Bildung” und/oder “Pflege” aufgenommen wurden, gelten als Konsumkredite.

Welche Kreditverträge sind betroffen? 

Die zwischen der AK und der Erste Bank/Sparkassen ausverhandelte Refundierungsaktion betrifft grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge (Konsumkredite sowie Hypothekar- und Immobilienkredite), bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr mindestens 0,5 Prozent des Kreditbetrags ausgemacht hat. Kreditnehmer:r:innen können die Kreditbearbeitungsgebühren für die letzten 30 Jahre zurückfordern. Anspruchsberechtigt sind also Kund:innen unabhängig davon, ob der Kredit noch aufrecht ist oder bereits zur Gänze zurückbezahlt wurde.

Gilt der Vergleich nur für laufende Kredite oder auch für bereits getilgte bzw zurückgezahlte Kredite bzw. Bauspardarlehen?

Der Vergleich umfasst laufende Kredite sowie Bauspardarlehen und auch bereits zurückgezahlte, also getilgte Kredite bzw. Bauspardarlehen. Die Rückforderung der Gebühren ist für die vergangenen 30 Jahre rückwirkend möglich – also unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. 

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Rückerstattung zu beantragen?

Bei (noch) laufenden Krediten ist kein Nachweis eines Kredit- bzw. Darlehensvertrages notwendig.

Wurde der Kreditvertrag vor dem 1.1.2019 endgültig getilgt, muss der jeweilige Kreditvertrag (etwa eine Kopie) vorgelegt werden. Wer den Kreditvertrag nicht mehr hat, kann bei seiner Bank anfragen und eine kostenlose Kopie verlangen.

Wie kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragsstrecke ist online verfügbar. Wenn Sie Probleme mit dem Online-Antrag haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Bank mit der Bitte um Unterstützung.

Welche Gebühren bzw. Kreditspesen gibt es zurück?

Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale. Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitenprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).

Achtung: Die Spesen für das Kreditverrechnungskonto (“Kontoführungsgebühren”) sind vom Vergleich ebenfalls nicht umfasst – sie werden also nicht rückerstattet.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Refundierung hängt davon ab, ob es sich um einen Konsumkredit oder um einen Hypothekar- bzw. Immobilienkredit handelt.

Welche Sparkassen nehmen am Vergleich teil?

  • Österreichweit: Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft (s Bausparkasse)
  • Burgenland: Erste Bank Oesterreich
  • Kärnten: Kärntner Sparkasse, Sparkasse Feldkirchen 
  • Niederösterreich: Erste Bank Oesterreich, Sparkasse NÖ Mitte West, Sparkasse Baden, Waldviertler Sparkasse, Wiener Neustadt, Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl, Sparkasse der Stadt Amstetten, KREMSER BANK UND SPARKASSEN, Wiener Neustädter Sparkasse, Sparkasse Poysdorf
  • Oberösterreich: Sparkasse Oberösterreich, Sparkasse Ried-Haag, Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen, Sparkasse Frankenmarkt 
  • Salzburg: Salzburger Sparkasse (eine Marke der Erste Bank Oesterreich) 
  • Steiermark: Steiermärkische Sparkasse, Sparkasse Mürzzuschlag, Sparkasse Pöllau, Sparkasse Voitsberg-Köflach 
  • Tirol: Tiroler Sparkasse, Sparkasse Imst, Sparkasse Kitzbühel, Lienzer Sparkasse, Sparkasse Reutte 
  • Vorarlberg: Sparkassen Egg, Bludenz, Bregenz, Dornbirner, Feldkirch
  • Wien: Erste Bank Oesterreich 

Wie hoch ist die Rückerstattung bei Konsumkrediten?

Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr zu 90% zurückerstattet – unabhängig von der Höhe der bezahlten Bearbeitungsgebühr.

Wie hoch ist die Rückerstattung bei Hypothekar- und Immobilienkrediten?

Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten erfolgt die Refundierung gestaffelt nach der Höhe der bezahlten Gebühr. Voraussetzung für eine Refundierung ist, dass die Gebühr nicht unter 0,5 % des Kreditbetrags, also mindestens 0,5 % der Kredit-/Darlehenssumme ausmacht. Ausgenommen sind zudem Vertragsverhältnisse, wenn die Bearbeitungsgebühr im Einzelnen mit der Bank ausverhandelt wurde. Die Refundierung beträgt bei Hypothekar- und Immobilienkrediten:

Höhe des BearbeitungsentgeltsHöhe der Refundierung
ab/über EUR 3.000,0080 %
EUR 1.500,00 – 2.999,9975 %
EUR 1.000,00 – 1.499,9960 %
unter EUR 1.000,0035 %

Gibt es Sonderbestimmungen für vermittelte Kreditverhältnisse?

Ja. Ausgenommen von der Aktion sind grundsätzlich Kreditverhältnisse, wenn sich Kund:innen zur Beschaffung des Kredits eines Kreditvermittlers (z. B. über eine Vermittlungsplattform) bedient haben. In diesem Fall gibt es pauschalierte Refundierungssätze, die ebenfalls von der Höhe der an die Sparkasse bezahlten Bearbeitungsgebühr abhängen:

Höhe des BearbeitungsentgeltsHöhe der Refundierung
ab/über EUR 3.000,00EUR 750,00
EUR 1.500,00 – 2.999,99EUR 525,00
EUR 1.000,00 – 1.499,99EUR 375,00
unter EUR 1.000,00EUR 225,00

Gibt es Sonderbestimmungen für die s Bausparkasse?

Beim Bauspardarlehen der s Bausparkasse gibt es bei Vertragsabschluss eine Darlehensbereitstellungsgebühr bzw. ein Bearbeitungsentgelt, berechnet als Prozentsatz von der Darlehenssumme (zum Beispiel 3 %). Die Rückerstattung der Darlehensbereitstellungsgebühr bzw. des Bearbeitungsentgeltes erfolgt nach der Staffel für Wohnkredite:

Höhe des Bearbeitungsentgelts/Bereitstellungsgebühr Höhe der Refundierung
ab/über EUR 3.000,0080 %
EUR 1.500,00 – 2.999,9975 %
EUR 1.000,00 – 1.499,9960 %
unter EUR 1.000,0035 %

Achtung: Bei Bauspardarlehen, die durch einen externen Kreditvermittler vermittelt wurden, gelten die Pauschalsätze für kreditvermittelte Wohnkredite:

Höhe des BearbeitungsentgeltsHöhe der Refundierung
ab/über EUR 3.000,00EUR 750,00
EUR 1.500,00 – 2.999,99EUR 525,00
EUR 1.000,00 – 1.499,99EUR 375,00
unter EUR 1.000,00EUR 225,00

Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen bei der Kreditvermittlung: wenn die Vermittlung an die s Bausparkasse durch die s Wohnfinanzierung Beratungs GmbH oder durch eine am Vergleich teilnehmenden Sparkasse erfolgt ist, dann kommen die ungeschmälerten Refundierungssätze für Wohnfinanzierungen zur Anwendung (also die Refundierungssätze zwischen 35 % und 80 %, siehe “Wie hoch ist die Rückerstattung bei Hypothekar- und Immobilienkrediten?”).

Werden beim Bauspardarlehen auch andere Spesensätze als das Bearbeitungsentgelt / die Darlehensbereitstellungsgebühr refundiert?

Andere bausparspezifische Entgelte, wie insbesondere das Eigenmittelbeschaffungsentgelt (einmalige Kosten der Eigenmittelbeschaffung) sind nicht Gegenstand der Refundierung. Auch sonstige Spesen wie die Kontoführungsgebühr (für das Darlehenskonto) sind vom Vergleich nicht umfasst.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Bearbeitung kann bis zu 10 Wochen dauern. 

Was passiert nach Einreichung eines Antrages auf Rückerstattung?

Ihre Anfrage wird automatisch weiterbearbeitet. Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Benachrichtigung der Bank mit dem Ergebnis der Prüfung des Anspruches. Im Fall einer Ablehnung wird Ihnen der Grund mitgeteilt.

Ich habe bereits einen Vergleich zur Refundierung der Bearbeitungsgebühr mit der Sparkasse vereinbart und möchte auch am AK-Vergleich teilnehmen?

Mit Unterfertigung eines abgeschlossenen Vergleichs haben Sie bereits eine Vereinbarung mit der Sparkasse geschlossen. Sie können also am AK-Vergleich nicht teilnehmen.

Die Kreditnehmer:in ist bereits verstorben und ich bin Erb:in. Wie kann ich die Refundierung beauftragen?

Die Abwicklung erfolgt für die Erben genauso wie für Kreditnehmer:innen mit dem Onlineantrag.

Ich bin Kreditnehmer:in und seit Kreditaufnahme haben wir uns scheiden lassen. Wie kann ich die Refundierung beauftragen?

Die Einreichung erfolgt ebenfalls mit dem Onlineantrag.

Sind Leasingverträge der S Leasing vom Vergleich umfasst?

Nein, Leasingverträge sind von der Refundierung nicht umfasst.

Gibt es Bedingungen und Einschränkungen für die Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren?

Ja, anspruchsberechtigt sind Kund:innen nur dann, wenn die Bearbeitungsgebühr mindestens 0,5 % der Kredit- bzw. Darlehenssumme beträgt. Das bedeutet: wenn Sie – rechnerisch – eine Bearbeitungsgebühr von 0,49 % der Kredit- bzw Darlehenssumme bezahlt haben, dann besteht kein Rückforderungsanspruch.

Auch bereits in einem Privatkonkurs abgehandelte Forderungen stehen einer Refundierung entgegen – in diesem Fall haben Sie keinen Rückforderungsanspruch.

Kommerzkredite sind vom Vergleich ebenfalls nicht umfasst, sondern nur Kredite/Darlehen, die mit Konsument:innen (nach dem KSchG) abgeschlossen wurden.

Wenn Sie bereits vor dieser Refundierungsaktion bzw. dem AK-Vergleich eine individuelle Vereinbarung über die Refundierung von Kreditspesen geschlossen haben, dann können am AK-Vergleich nicht teilnehmen.

Wie kommen Konsument:innen zu ihren Rückerstattungen?

Betroffene Verbraucher:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels eines Online-Formulars auf der Website der Bank einmelden. Das Online-Formular ist unter dem Link https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr  bis zum 31.07.2027 bereitgestellt.

In welcher Form erfolgt die Rückerstattung?

Kund:innen können auswählen, ob der Refundierungsbetrag dem Kreditkonto gutgeschrieben oder auf ein Girokonto überwiesen werden soll.