Maklerprovision: Wann du zahlen musst und wie viel
Hier erfährst du, wann du als Mieter:in oder Käufer:in zahlen musst und wie hoch die Provision sein darf.
Seit 1. Juli 2023 gilt:
Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip)
Das bedeutet:
Du musst nur dann eine Provision zahlen, wenn:
Beim Wohnungskauf gilt weiterhin:
Wenn ein Kauf über einen Makler oder eine Maklerin zustande kommt, kann eine Provision grundsätzlich vereinbart und verlangt werden.
Auch beim Kauf gilt:
Nicht jede verlangte Provision ist automatisch rechtmäßig.
In beiden Bereichen – Miete und Kauf – gibt es klare gesetzliche Grenzen. Eine Provision ist unzulässig, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt.
Für Mieter:innen und Käufer:innen gleich
Keine Provision darf verlangt werden, wenn die Maklerperson selbst die Vertragspartei ist.
Das heißt:
Es gibt dann keine echte Vermittlung durch eine dritte Person.
Deshalb ist jede Provision unzulässig.
Für Mieter:innen und Käufer:innen gleich
Auch wenn verschiedene Firmen auftreten, kann ein Eigengeschäft vorliegen.
Das ist der Fall, wenn:
Entscheidend ist nicht der Firmenname, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Verbindung.
Die Arbeiterkammer hat erfolgreich 8.064 Euro Provision zurückgeklagt.
Der Oberste Gerichtshof stellte klar:
Auch wenn Firmen formal getrennt sind, liegt ein unzulässiges Eigengeschäft vor, wenn dieselben Personen dahinterstehen.
Folge: Keine Provision darf verlangt werden.
Für Mieter:innen und Käufer:innen gleich
Ein Naheverhältnis liegt vor, wenn:
Du musst vor Vertragsabschluss darüber informiert werden.
Die Information muss:
Dann darf keine Provision verlangt werden.
Konsument:innen wurden nur allgemein auf ein „mögliches Naheverhältnis“ hingewiesen.
Das Gericht entschied:
Das ist zu ungenau – die Provision war unzulässig (3.588 Euro Rückforderung erfolgreich).
Prüfe besonders:
Wenn du nicht Erstauftraggeber:in bist, musst du grundsätzlich keine Provision zahlen.
Prüfe besonders:
Auch beim Kauf kann die Provision unzulässig sein.
1. Verbindungen prüfen
2. Rechtliche Einschätzung einholen
3. Geld zurückfordern
Wenn ein Verstoß vorliegt:
kannst du die Provision zurückfordern oder einklagen
Gerichte entscheiden im Einzelfall
Du zahlst nur dann Provision, wenn du selbst den Makler beauftragt hast.
In allen anderen Fällen ist die Vermieterseite in der Pflicht.
Auch beim Wohnungskauf kann eine Provision unzulässig sein.
Besonders bei:
Wenn du unsicher bist:
Nein. Nur wenn du selbst den Makler oder die Maklerin beauftragt hast.
Nein. Beim Kauf kann weiterhin eine Provision vereinbart werden.
Wenn Maklerfirma und Verkäufer- oder Vermieterfirma wirtschaftlich eng verbunden sind, z. B. über gleiche Eigentümer:innen.
Nein. Das Naheverhältnis muss konkret, schriftlich und verständlich erklärt werden.
Ja. In vielen Fällen kannst du die Provision zurückfordern oder einklagen.
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