Eigentum
Rücktritt vom Wohnungskauf
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach dem Wohnungskauf innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
Grundbuchanträge sind grundsätzlich schriftlich einzubringen. Für einfache Fälle gibt es Ausnahmen und Mustervorlagen.
Die jährliche Vorausschau informiert Wohnungseigentümer über geplante Arbeiten, erwartete Kosten und Beiträge zur Rücklage.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach dem Wohnungskauf innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
Das Grundbuch zeigt, wem eine Liegenschaft gehört und welche Rechte oder Belastungen damit verbunden sind.
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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