AK Erfolg: Rückerstattung Kreditbearbeitungsgebühr
Die AK einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten.
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) 2025 nach Klage der Arbeiterkammer (AK) ist eigentlich klar: Banken dürfen für eine Kreditrestschuldbestätigung und die Schließung eines Kreditkontos keine Gebühren verlangen.
Betroffene Konsument:innen können zu Unrecht verrechnete Beträge somit eigentlich zurückfordern. Mit vielen Banken sind inzwischen entsprechende Vergleiche ausgehandelt, um die Rückzahlung für Konsument:innen komfortabel via Online-Formular zu gestalten, etwa mit Erste Bank und Sparkassen.
Doch was gilt für betroffene Kreditkund:innen der UniCredit Bank Austria? Leider ist die Rechtslage hier nicht so klar und die Erfahrung aus unserer Beratung zeigt uns, dass Konsument:innen abblitzen.
Sind Sie betroffene:r Kreditnehmer:in der UniCredit Bank Austria?
Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt: Wie die Lage im Moment ausschaut, welche Möglichkeiten Sie haben, zu Ihrem Recht zu kommen, worauf Sie bei Prozesskostenfinanzierern aufpassen müssen, ...Nein, unserer Erfahrung zufolge nicht. Sie ist eine der wenigen Banken, die auf Rückerstattungsersuchen zur Bearbeitungsgebühr keine Rückzahlungen leisten.
Ja. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete in einem AK-Verfahren zur UniCredit Bank Austria Bearbeitungsspesen in der Höhe von 999,95 Euro für zulässig.
Nach aktueller Rechtslage ist für die Zulässigkeit von Gebühren entscheidend, ob eine grobe Kostenüberschreitung der Bearbeitungsgebühr im Vergleich zum tatsächlichen Arbeitsaufwand besteht. Leider lässt die aktuelle Judikatur keine exakte Begrenzung der Zulässigkeit des tatsächlichen Arbeitsaufwandes erkennen.
Ob Kosten in einzelnen Verträgen grob überschritten wurden, liegt damit letztendlich im Ermessen des Gerichts und müsste jeweils im Einzelverfahren geklärt werden.
Ihre erste Option ist es, abzuwarten: Wir hoffen auf eine baldige Klärung der Rechtslage, denn es sind österreichweit noch Verfahren bei Gerichten anhängig, auch ein AK Musterverfahren. Über die Dauer der Verfahren können wir jedoch keine Auskunft geben. Hier ist also Geduld gefragt.
Ihre zweite Option ist es, Rückerstattungsansprüche im Rahmen eines Individualprozesses einzuklagen.
Wenn Sie in Betracht ziehen, sich der Aktion eines Prozesskostenfinanzierers anzuschließen, informieren Sie sich bitte vorab gut über die Konditionen. Sie finden in diesem Artikel weiter unten einige wichtige Hinweise dazu.
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie mit der Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen und eine Deckungszusage einholen. Dann können Sie den Klagsweg beschreiten und einen Individualprozess anstreben.
Achtung: Unsicherer Ausgang!
In Ihrem Einzelverfahren könnte ein anderes Urteil erfolgen als in den Verbandsklags-Verfahren, die die AK bisher bereits gegen drei Banken (Santander, BAWAG PSK, WSK) gewonnen hat.Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle zur Beanstandung von Kreditspesen in Kreditverträgen nicht immer! Deshalb ist eine schriftliche Deckungszusage so wichtig.
Achtung: Wenn ein Prozesskostenfinanzierer das Kostenrisiko für Verfahren übernimmt, ist es üblich, dass Sie einen Teil des erstrittenen Betrages als Erfolgshonorar abliefern müssen.
Bedenken Sie auch, dass eventuell laufende Mitgliedsbeiträge anfallen.
Eine Löschungsquittung ist eine Urkunde, die die Bank ausgibt, um die Beendigung eines Hypothekarkredites zu bestätigen. Sie brauchen diese Löschungsquittung, um im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht die Hypothek löschen zu können.
Dafür haben die Banken sehr unterschiedliche Spesen verrechnet (z.B. 130 Euro). Zusätzlich sind meistens noch Kosten für die notarielle Beglaubigung dieser Urkunde angefallen. Der OGH hat 2025 entschieden, dass diese Kosten vom Gläubiger zu tragen sind. Dieses Urteil wurde seither noch von anderen Entscheidungen untermauert.
Die AK geht aufgrund dieser Rechtsprechung davon aus, dass auch die Beglaubigungskosten der Löschungsurkunde zu erstatten sind. Die Refundierung kann 30 Jahre ab Bezahlung verlangt werden.
Wir bieten allen Bankkund:innen einen Musterbrief an, der es erleichtert, die früher verrechneten Spesen für die Löschungsquittung bei der kreditgebenden Bank 30 Jahre ab Bezahlung geltend zu machen.
Nein.
Die gesetzliche Kreditvertragsgebühr von 0,8% ist nicht Gegenstand der Verfahren, weil sie kein Bankentgelt ist. Die Banken haben diese Gebühr zwar kassiert, aber an das Finanzamt abgeführt.
Sie haben wegen Datenschutzbestimmungen die Möglichkeit, bei der Bank eine kostenlose Vertragskopie zu bekommen.
Die AK wird dafür sorgen, dass alle Kreditnehmer:innen zu ihrem Recht kommen - aber das braucht Zeit.
Wir werden selbstverständlich über aktuelle Urteile zur UniCredit Bank Austria und anderen Banken auf unserer Website informieren.
MUSTERBRIEFE
RATGEBER
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