Musterbrief
Ticketrückerstattung wegen Veranstaltungsabsage
Gute Nachricht für Konsument:innen: Wer noch alte Gutscheine von aufgrund der Corona-Pandemie abgesagten Veranstaltungen hat, kann sie ab 1. Jänner 2023 in bar beim Veranstalter einlösen.
Konkret gilt das für ausgestellte Gutscheine aus 2020 und dem ersten Halbjahr 2021, wenn sie bis 31. Dezember 2022 nicht eingelöst werden. Veranstalter müssen die Gutscheine kostenlos bar auszahlen, wenn Konsument:innen das möchten. Die AK hat einen Musterbrief erstellt.