10.5.2022

Share Deals in der Grunderwerbsteuer

Am Dienstag, den 26. April 2022, fand das Webinar und die Präsentation der Studie Share Deals in der Grunderwerbsteuer statt. Das Webinar zum Nachsehen, finden Sie hier:


Was sind „Share Deals“ ?

Viele Immobiliengeschäfte, vor allem große Objekte, werden als „Share Deals“ abgewickelt. Bei diesen Geschäften wird vom Käufer des Grundstücks nicht direkt das Grundstück, sondern eine Gesellschaft die das Grundstück besitzt, erworben.

Es ist bekannt, dass für solche „Share Deals“ im Rahmen der Grunderwerbsteuer ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung kommt und durch – relativ einfache Gestaltungen – die Steuer auch gänzlich vermieden werden kann. 

Geschäfte steuerfrei abwickeln

Die Thematik hat nicht nur eine budgetäre Dimension, weil dem Staat durch solche Gestaltungen Steuereinnahmen verloren gehen. Es stellen sich dabei auch Gerechtigkeitsfragen.

Während bei jedem Kauf eines kleinen Eigenheims die Grunderwerbsteuer voll zuschlägt und auch entrichtet werden muss, können große Investoren über Gestaltungen ihre Immobiliengeschäfte steuerfrei abwickeln.

Gestaltungen mit Share Deals sind legal. Der Gesetzgeber muss sich aber die Frage stellen, ob bzw. in welchem Ausmaß solche Gestaltungen gewünscht sind oder eingeschränkt werden sollten. 

Deutschland hat die Regelungen verschärft

Bei der Steuerreform 2015/16 hat der Gesetzgeber das Thema erstmals aufgegriffen und zaghafte erste Verschärfungen vorgesehen z.B. insbesondere die Anteilsvereinigung ab 95% unter Einrechnung von Treuhandschaften. In Deutschland ist man schon ein paar Schritte weiter.

Dort belegen Zahlen, wie ausgiebig „Share Deals“ genutzt werden. Die deutsche Bundesregierung hat, nachdem bereits in den vergangenen Jahren die Regelungen verschärft wurden, nach intensiven öffentlichen Debatten, weitere Verschärfungen angekündigt. 

Die vorliegende Studie „Share Deals in der Grunderwerbsteuer“ beleuchtet in erster Linie die derzeitige rechtliche Ausgestaltung in Österreich und stellt einen Rechtsvergleich zwischen der deutschen und der österreichischen Regelung an. Es wurden Lösungsvorschläge erarbeitet, wie gewisse Schlupflöcher geschlossen werden können und wie „Share Deals“ weniger gestaltungsanfällig gemacht werden könnten. 

Die Studie wurde von den Studienautoren, Ass.-Prof. MMag. Dr. Peter Bräumann, Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU), Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel präsentiert und von Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. kommentiert.