Junge Frau mit Kopftuch im Büro
© y Liubomir, stock.adobe.com
18.12.2025

Studie zeigt: Flüchtlinge werden bei Jobsuche wegen Herkunft benachteiligt

Trotz gleicher Qualifikation werden Flüchtlinge aus Afghanistan deutlich seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen als Österreicher:innen. Die AK Expert:innen sprechen von "erschreckenden" Ergebnissen. Dabei ist die Diskriminierung bei der Jobsuche gesetzlich verboten“, sagt Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien.

Am 18. Dezember 2025 wurden die Studienergebnisse in einem Online-Pressegespräch präsentiert. 

Flüchtlinge bleiben außen vor

Im Auftrag der AK Wien hat prospect zwischen März und Juni 2025 mehr als 900 Bewerbungen in zwei unterschiedlichen Berufsbereichen versendet. n beiden Berufsbereichen wurden jeweils Bewerbungsunterlagen für eine Person österreichischer Herkunft und eine aus Afghanistan geflüchtete Person erstellt. Diese Bewerbungen wurden anschließend an Unternehmen versendet, die offene Stellen im Bereich Handel bzw. Bürotätigkeiten ausgeschrieben hatten.

Studienautor Vincent Perle
Studienautor Vincent Perle © Momentum Institut

Studienautor Vincent Perle: „Anhand der Rückläufe konnten wir sehen, dass die vermeintlich aus Afghanistan geflüchteten Bewerber:innen deutlich seltener zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden, als das bei gleich qualifizierten Menschen österreichischer Herkunft der Fall war“.  


Gleiche Qualifikation, geringere Chancen 

Grafik
© AK Wien

Wie in den Grafiken „Rückmeldungen im Handel und im Büro“ ersichtlich ist, wurden in beiden untersuchten Berufsbereichen von rund doppelt so vielen Unternehmen nur die österreichischen Bewerber:innen eingeladen.  




Grafik
© AK Wien


Flüchtlinge erhielten in beiden untersuchten Berufsbereichen "Büro" und "Handel" deutlich häufiger eine Absage oder gar keine Rückmeldung.





Arbeitsmarktexpertin Silvia Hofbauer
Arbeitsmarktexpertin Silvia Hofbauer © Lisi Specht
Arbeitsmarktexpertin Silvia Hofbauer: „Bei Problemen am Arbeitsmarkt können sich Betroffene an Gewerkschaft und AK wenden. Im Falle von Diskriminierung gibt es zusätzlich die Gleichbehandlungsanwaltschaft“. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.


Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

nur für Journalist:innen -