Wer muss Schäden reparieren?
Der Vermieter ist verpflichtet, das Haus, die gemeinsam benützten Anlagen und die Mietgegenstände im ortsüblichen Standard zu erhalten.
VermieterInnen müssen seit 2015 die mitvermietete Heiztherme auf eigene Kosten reparieren oder austauschen, wenn diese nicht mehr funktioniert.
Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zB dann, wenn eine Heiztherme, die bei Anmietung vorhanden war, nicht mehr heizt oder kein Warmwasser liefert.
Als Hauptmieter sind Sie berechtigt, die Wohnung unter gewissen Voraussetzungen zu verändern. Dabei gilt es einige "Regeln" zu beachten.
Telefonische Auskunft
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Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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