Ein Handwerker arbeitet in einem Badezimmer an einem Urinal. Im Vordergrund liegen verschiedene Werkzeuge und Sanitärteile auf dem Boden.

Wer muss Schäden reparieren?

Der Vermieter ist verpflichtet, das Haus, die gemeinsam benützten Anlagen und die Mietgegenstände im ortsüblichen Standard zu er­halt­en.

Heiztherme kaputt?

VermieterInnen müssen seit 2015 die mitvermietete Heiztherme auf eigene Kosten reparieren oder austauschen, wenn diese nicht mehr funktioniert.

Miete reduzieren

Das Recht zur Mietzinsminderung besteht zB dann, wenn eine Heiztherme, die bei Anmietung vorhanden war, nicht mehr heizt oder kein Warmwasser liefert.

Veränderung der Wohnung

Als Hauptmieter sind Sie berechtigt, die Wohnung unter ge­wissen Voraussetzungen zu verändern. Dabei gilt es einige "Regeln" zu beachten.

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Wohnen 

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Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345

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