Fristen: Handeln Sie rechtzeitig
Wenn Sie einen überhöhten Mietzins überprüfen lassen möchten, müssen Sie die gesetzlichen Fristen einhalten.
Achtung
Werden diese Fristen versäumt, können Sie den Mietzins in der Regel nicht mehr überprüfen lassen und zu viel bezahlte Miete nicht mehr zurückfordern.
Fristen für die Überprüfung des Hauptmietzinses
Welche Frist gilt, hängt davon ab, ob Ihr Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.
| Mietvertrag | Frist |
|---|---|
| Unbefristeter Mietvertrag | Der Antrag muss innerhalb von drei Jahren ab Abschluss der Mietzinsvereinbarung gestellt werden. |
| Befristeter Mietvertrag | Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses oder sechs Monate nach der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis gestellt werden. |
Wichtig
Nach Ablauf dieser Fristen können Sie die Höhe des vereinbarten Hauptmietzinses grundsätzlich nicht mehr überprüfen lassen.
Wie weit können Sie zu viel bezahlte Miete zurückfordern?
Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt, können überhöht bezahlte Mietzinse rückwirkend zurückgefordert werden.
Dabei gelten unterschiedliche Höchstfristen.
| Mietvertrag | Rückforderung |
| Unbefristeter Mietvertrag | Rückforderung für höchstens drei Jahre vor der Antragstellung |
| Befristeter Mietvertrag | Rückforderung für höchstens zehn Jahre vor der Antragstellung |
Warum sollten Sie nicht zu lange warten?
Auch wenn die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen sind, kann es sinnvoll sein, eine Überprüfung möglichst früh zu beantragen.
Je früher Sie handeln,
- desto schneller kann ein überhöhter Mietzins herabgesetzt werden,
- desto eher erhalten Sie Klarheit über Ihre Ansprüche und
- desto geringer ist das Risiko, Rückforderungsansprüche zu verlieren.
Unser Tipp
Bewahren Sie Ihren Mietvertrag, Nachträge und Unterlagen über Mietzahlungen gut auf. Diese Dokumente sind für die Beurteilung Ihres Mietzinses und für ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht wichtig.
Was bedeutet das für mich?
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Mietzins zu hoch ist, sollten Sie nicht zuwarten. Lassen Sie Ihren Mietvertrag möglichst früh prüfen und beachten Sie die gesetzlichen Fristen.
Im nächsten Kapitel beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema Mietzinsobergrenzen.
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