Welche Mietregeln gelten für meine Wohnung?
Der Mietrechtsdschungel ist für viele Mieter :innen undurchschaubar. Hier werden die 4 Hauptarten von Mietverträgen im Detail erklärt.
Für viele Mieter ist es eine schwierige Situation: Der befristete Mietvertrag läuft aus, aber lange ist unklar, ob er verlängert wird. Erfahren Sie erst kurz vor Vertragsende, dass keine Verlängerung möglich ist, bleibt oft nur wenig Zeit, eine neue Wohnung zu finden.
Benötigen Sie mehr Zeit für die Wohnungssuche oder den Umzug, bieten Vermieter manchmal einen gerichtlichen Räumungsvergleich an.
Mit einem gerichtlichen Räumungsvergleich können Sie für eine bestimmte Zeit nach dem Ende Ihres Mietvertrags weiterhin in der Wohnung bleiben.
Dafür schließen Sie und die Vermieterseite bei einem gemeinsamen Termin am Bezirksgericht eine Vereinbarung. Darin wird festgelegt:
Ein neuer Mietvertrag wird dabei nicht abgeschlossen.
Der befristete Mietvertrag der Familie Bauer endet am 31. Oktober 2024. Die Vermieterin benötigt die Wohnung selbst und möchte den Vertrag daher nicht verlängern. Sie informiert die Familie bereits im Juni 2024 darüber.
Nach längerer Wohnungssuche findet Familie Bauer zwar eine neue Wohnung, kann diese aber erst Mitte Jänner 2025 beziehen.
Eine Verlängerung des befristeten Mietvertrags um drei Monate ist nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht möglich. Stattdessen können die Vermieterin und Familie Bauer einen gerichtlichen Räumungsvergleich abschließen. Darin wird vereinbart, dass die Familie die Wohnung spätestens am 31. Jänner 2025 zurückgibt.
Ein gerichtlicher Räumungsvergleich kann für Mieter Vorteile bringen:
Ein Räumungsvergleich darf nicht dazu verwendet werden, die gesetzlichen Regeln über befristete Mietverträge zu umgehen.
Nicht zulässig wäre es zum Beispiel, mehrere Räumungsvergleiche unmittelbar hintereinander abzuschließen – etwa dreimal jeweils für sechs Monate. Dadurch würden die gesetzlichen Mindestbefristungen von Mietverträgen umgangen. Als Wohnungsmieter haben Sie Anspruch auf eine Befristung von zumindest drei oder fünf Jahren, wenn das Mietrechtsgesetz dies vorsieht.
Erkundigen Sie sich vor dem Abschluss eines Räumungsvergleichs, welche Kosten entstehen und wer sie bezahlen muss.
Für einen gerichtlichen Vergleich fallen Gebühren an. Häufig beauftragt die Vermieterseite außerdem eine Rechtsanwaltskanzlei. Auch dafür können Kosten entstehen.
Der im Räumungsvergleich festgelegte Endtermin ist verbindlich.
Ziehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus, kann die Vermieterseite sofort die Räumungsexekution beantragen. Eine Räumungsklage ist dann nicht mehr erforderlich. Das Gericht kann die Räumung der Wohnung (Delogierung) unmittelbar durchführen, wenn Sie die Wohnung nicht freiwillig verlassen.
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