Räumungsvergleich bei befristeten Mietverträgen

Für viele Mieter ist es eine schwierige Situation: Der befristete Mietvertrag läuft aus, aber lange ist unklar, ob er verlängert wird. Erfahren Sie erst kurz vor Vertragsende, dass keine Verlängerung möglich ist, bleibt oft nur wenig Zeit, eine neue Wohnung zu finden.

Benötigen Sie mehr Zeit für die Wohnungssuche oder den Umzug, bieten Vermieter manchmal einen gerichtlichen Räumungsvergleich an.

Was ist ein Räumungsvergleich?

Mit einem gerichtlichen Räumungsvergleich können Sie für eine bestimmte Zeit nach dem Ende Ihres Mietvertrags weiterhin in der Wohnung bleiben.

Dafür schließen Sie und die Vermieterseite bei einem gemeinsamen Termin am Bezirksgericht eine Vereinbarung. Darin wird festgelegt:

  • Bis zu welchem Datum Sie die Wohnung noch nutzen dürfen.
  • Dass Sie die Wohnung zu diesem Termin endgültig zurückgeben.

Ein neuer Mietvertrag wird dabei nicht abgeschlossen.

Beispiel

Der befristete Mietvertrag der Familie Bauer endet am 31. Oktober 2024. Die Vermieterin benötigt die Wohnung selbst und möchte den Vertrag daher nicht verlängern. Sie informiert die Familie bereits im Juni 2024 darüber.

Nach längerer Wohnungssuche findet Familie Bauer zwar eine neue Wohnung, kann diese aber erst Mitte Jänner 2025 beziehen.

Eine Verlängerung des befristeten Mietvertrags um drei Monate ist nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht möglich. Stattdessen können die Vermieterin und Familie Bauer einen gerichtlichen Räumungsvergleich abschließen. Darin wird vereinbart, dass die Familie die Wohnung spätestens am 31. Jänner 2025 zurückgibt.

Welche Vorteile hat ein Räumungsvergleich?

Ein gerichtlicher Räumungsvergleich kann für Mieter Vorteile bringen:

  • Sie dürfen für den vereinbarten Zeitraum auch nach dem Ende des Mietvertrags in der Wohnung bleiben.
  • Während dieser Zeit müssen Sie keine Räumungsklage befürchten, obwohl das Mietverhältnis bereits beendet ist.

Worauf sollten Sie achten?

Der Räumungsvergleich darf die Befristungsregeln nicht umgehen

Ein Räumungsvergleich darf nicht dazu verwendet werden, die gesetzlichen Regeln über befristete Mietverträge zu umgehen.

Nicht zulässig wäre es zum Beispiel, mehrere Räumungsvergleiche unmittelbar hintereinander abzuschließen – etwa dreimal jeweils für sechs Monate. Dadurch würden die gesetzlichen Mindestbefristungen von Mietverträgen umgangen. Als Wohnungsmieter haben Sie Anspruch auf eine Befristung von zumindest drei oder fünf Jahren, wenn das Mietrechtsgesetz dies vorsieht.

Informieren Sie sich über die Kosten

Erkundigen Sie sich vor dem Abschluss eines Räumungsvergleichs, welche Kosten entstehen und wer sie bezahlen muss.

Für einen gerichtlichen Vergleich fallen Gebühren an. Häufig beauftragt die Vermieterseite außerdem eine Rechtsanwaltskanzlei. Auch dafür können Kosten entstehen.

Halten Sie den vereinbarten Räumungstermin unbedingt ein

Der im Räumungsvergleich festgelegte Endtermin ist verbindlich.

Ziehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus, kann die Vermieterseite sofort die Räumungsexekution beantragen. Eine Räumungsklage ist dann nicht mehr erforderlich. Das Gericht kann die Räumung der Wohnung (Delogierung) unmittelbar durchführen, wenn Sie die Wohnung nicht freiwillig verlassen.

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