Mann sitzt auf weißem Farbkübel mit Malerrolle in der Hand.
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Welche Mietzinsregel gilt für meine Wohnung?

Nicht für alle Wohnungen gelten dieselben Regeln für die Miethöhe.

Welche Mietzinsregel für Ihre Wohnung gilt, hängt unter anderem davon ab,

  • ob Ihre Wohnung dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt,
  • wann das Gebäude errichtet wurde,
  • welche Ausstattung die Wohnung hat und
  • ob einer der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle vorliegt.

Im Vollanwendungsbereich des MRG gibt es drei unterschiedliche Mietzinsmodelle:

  • Richtwertmietzins
  • angemessener Hauptmietzins
  • Kategorie-Mietzins 

Telefonische erstberatung

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Bei Fragen zu Wertsicherungsvereinbarungen halten Sie zur Klärung bitte Ihren Mietvertrag bereit und suchen Sie den entsprechenden Hinweis vorab heraus. 

Entscheidungshilfe

Mit der folgenden Übersicht können Sie einschätzen, welche Mietzinsregel für Ihre Wohnung wahrscheinlich gilt.

Hinweis: Die Übersicht dient der ersten Orientierung. Welche Mietzinsregel im Einzelfall gilt, hängt immer von den konkreten Umständen des Mietverhältnisses ab.

Schritt 1: Gilt für Ihre Wohnung das Mietrechtsgesetz (MRG)?

  • Nein: Für Ihre Wohnung gelten die Mietzinsobergrenzen des MRG grundsätzlich nicht. Es kann ein freier Mietzins vereinbart werden. Es können jedoch andere gesetzliche Regelungen gelten, etwa nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder den Wohnbauförderungsgesetzen.
  • Ja: Weiter zu Schritt 2.

Schritt 2: Handelt es sich um eine Wohnung der Ausstattungskategorie D?

  • Ja: Für diese Wohnungen gilt grundsätzlich der Kategorie-Mietzins.
  • Nein: Weiter zu Schritt 3.

Schritt 3: Liegt ein gesetzlicher Ausnahmefall vor?

Ein angemessener Hauptmietzins kann unter anderem zulässig sein bei

  • Neubauten,
  • nachträglich geschaffenen Wohnungen (z. B. Dachbodenausbau),
  • bestimmten denkmalgeschützten Gebäuden,
  • großen Wohnungen mit mehr als 130 m² oder
  • gemischt genutzten Mietobjekten mit überwiegender geschäftlicher Nutzung.
  • Ja: Es gilt grundsätzlich der angemessene Hauptmietzins.
  • Nein: Es gilt grundsätzlich der Richtwertmietzins.

Die drei Mietzinsmodelle im Überblick

Richtwertmietzins

Der Richtwertmietzins ist das in der Praxis häufigste Mietzinsmodell im Vollanwendungsbereich des MRG.

Ausgangspunkt ist ein gesetzlich festgelegter Richtwert pro Quadratmeter. Je nach Ausstattung, Lage und Zustand der Wohnung können Zuschläge oder Abschläge berücksichtigt werden.

→ Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wie der Richtwertmietzins berechnet wird.

Angemessener Hauptmietzins

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen darf statt des Richtwertmietzinses ein angemessener Hauptmietzins vereinbart werden.

Er orientiert sich an der ortsüblichen Miete vergleichbarer Wohnungen.

→ Wann ein angemessener Hauptmietzins zulässig ist, erfahren Sie im entsprechenden Kapitel.

Kategorie-Mietzins

Für Wohnungen der Ausstattungskategorie D gelten fixe gesetzliche Höchstbeträge.

Welche Höchstbeträge gelten und wann sie anzuwenden sind, lesen Sie im Kapitel zum Kategorie-Mietzins.

Was bedeutet das für mich?

Bevor Sie prüfen, ob Ihr Mietzins zulässig ist, sollten Sie wissen, welches Mietzinsmodell auf Ihre Wohnung anwendbar ist.

Im nächsten Kapitel erklären wir die Ausstattungskategorien A bis D. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der zulässigen Miethöhe.

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