Vertragsabschluss
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Mietzins überprüfen lassen

Vermuten Sie, dass Ihr Hauptmietzins oder Untermietzins höher ist als gesetzlich zulässig, können Sie die Miethöhe überprüfen lassen.

Stellt sich heraus, dass der vereinbarte Mietzins die gesetzliche Obergrenze überschreitet, ist die darüber hinausgehende Mietzinsvereinbarung unwirksam.

Die Schlichtungsstelle oder das Gericht kann den zulässigen Mietzins feststellen und den Haupt- oder Untermietzins auf den gesetzlich zulässigen Betrag herabsetzen.

Gut zu wissen

In vielen Bundesländern ist zunächst die Schlichtungsstelle zuständig. In bestimmten Fällen kann die Angelegenheit auch vor Gericht entschieden werden.

Telefonische erstberatung

Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortet Ihnen gerne unsere Wohnrechtshotline telefonisch Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Dienstag zusätzlich zwischen 15 und 18 Uhr unter 01 501 65 1345.

Bei Fragen zu Wertsicherungsvereinbarungen halten Sie zur Klärung bitte Ihren Mietvertrag bereit und suchen Sie den entsprechenden Hinweis vorab heraus. 

Wann lohnt sich eine Überprüfung?

Eine Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie den Eindruck haben, dass

  • der Hauptmietzins höher ist als gesetzlich zulässig,
  • ein unzulässiger Lagezuschlag verrechnet wird,
  • der Befristungsabschlag nicht berücksichtigt wurde,
  • die Möbelmiete zu hoch ist oder
  • der verlangte Untermietzins die gesetzlichen Grenzen überschreitet.

Ob der Mietzins tatsächlich zu hoch ist, hängt immer von den gesetzlichen Bestimmungen ab, die für Ihre Wohnung gelten.

Was kann die Schlichtungsstelle oder das Gericht entscheiden?

Stellt die Schlichtungsstelle oder das Gericht fest, dass der vereinbarte Mietzins zu hoch ist, kann sie oder es

  • den gesetzlich zulässigen Haupt- oder Untermietzins feststellen,
  • den Mietzins auf den zulässigen Betrag herabsetzen und
  • überhöht bezahlte Mietzinse zurückzusprechen.

Die Herabsetzung wirkt nicht nur für die Zukunft. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch bereits bezahlte, überhöhte Mietzinse zurückgefordert werden.

Zu viel bezahlte Miete zurückfordern

Wurde über längere Zeit ein zu hoher Mietzins bezahlt, können Mieter die zu viel bezahlten Beträge zurückverlangen.

Zusätzlich können

  • die gesetzliche Umsatzsteuer und
  • Zinsen

zuzusprechen sein.

Wichtig

Zinsen werden höchstens für die letzten drei Jahre zugesprochen.

Worauf muss der Antrag gerichtet sein?

Ein Antrag sollte sich nicht nur auf die Rückzahlung bereits bezahlter Mietzinse beschränken.

Ebenso wichtig ist der Antrag auf Feststellung, dass die vereinbarte Mietzinshöhe ganz oder teilweise unwirksam ist.

Nur so kann die Schlichtungsstelle oder das Gericht den gesetzlich zulässigen Mietzins verbindlich feststellen und die Mietzinsvereinbarung entsprechend berichtigen.

Was bedeutet das für mich?

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Miete zu hoch ist, sollten Sie Ihren Mietvertrag möglichst früh prüfen lassen.

Je früher Sie handeln, desto eher können Sie eine Herabsetzung des Mietzinses erreichen und bereits bezahlte Beträge zurückfordern.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, welche Fristen Sie dabei unbedingt einhalten müssen.

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