Weg mit dem Schimmel!
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Schimmel in der Wohn­ung

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Wer den Schimmel beseitigen muss, hängt vor allem davon ab, wodurch er entstanden ist.

Wann müssen Mieter den Schimmel entfernen?

Mieter müssen oberflächlichen Schimmel selbst beseitigen, wenn

  • kein Mangel an der Bausubstanz vorliegt und
  • sich der Schimmel durch richtiges Heizen und regelmäßiges Lüften vermeiden lässt.

Hat das Verhalten der Mieter den Schimmel verursacht – etwa durch unzureichendes Lüften oder Heizen –, können Vermieter die Kosten für die Sanierung von den Mieter zurückfordern.

Wann sind Vermieter verantwortlich?

Dringt der Schimmel in das Mauerwerk ein und lässt er sich nicht durch eine Behandlung der Oberfläche – zum Beispiel einen neuen Anstrich mit desinfizierender Farbe – beseitigen, liegt ein ernster Schaden am Haus vor.

In diesem Fall müssen Vermieter den Schaden beheben.

Wann können Sie die Miete mindern?

Entsteht der Schimmel ohne Verschulden der Mieter und beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung wesentlich, können Mieter die Miete entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung mindern.

Wer klärt die Ursache?

Ob der Schimmel durch einen Baumangel oder durch das Wohnverhalten entstanden ist, lässt sich in der Regel nur durch ein technisches Sachverständigengutachten feststellen.

Tipp

Informieren Sie Ihre Vermieter sofort schriftlich, wenn Schimmel auftritt.

Die AK empfiehlt außerdem, darauf hinzuweisen, dass Sie die weiteren Mietzinszahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung leisten. So sichern Sie sich Ihre Rechte, falls sich später herausstellt, dass Ihnen eine Mietminderung zusteht.

Dafür können Sie diesen Musterbrief verwenden. 

Telefonische erstberatung

Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortet Ihnen gerne unsere Wohnrechtshotline telefonisch Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Dienstag zusätzlich zwischen 15 und 18 Uhr unter 01 501 65 1345.

Bei Fragen zu Wertsicherungsvereinbarungen halten Sie zur Klärung bitte Ihren Mietvertrag bereit und suchen Sie den entsprechenden Hinweis vorab heraus. 

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