Kategorie-Mietzins
Für Wohnungen der Ausstattungskategorie D gelten besondere Mietzinsobergrenzen.
Statt des Richtwertmietzinses kommt hier der Kategorie-Mietzins zur Anwendung. Das Gesetz legt dafür fixe Höchstbeträge fest.
Für welche Wohnungen gilt der Kategorie-Mietzins?
Der Kategorie-Mietzins gilt für Wohnungen der Ausstattungskategorie D.
Dazu zählen Wohnungen,
- die kein WC oder keine Wasserentnahmestelle innerhalb der Wohnung haben oder
- die wegen erheblicher Mängel nicht bewohnbar sind.
Ob eine Wohnung der Kategorie D zugeordnet wird, richtet sich nach ihrem Zustand bei Abschluss des Mietvertrags.
Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Ausstattungskategorien einfach erklärt“.
Wie hoch darf der Hauptmietzins sein?
Die zulässige Miethöhe hängt davon ab, ob die Wohnung bewohnbar ist.
| Zustand der Wohnung | Höchstzulässiger Hauptmietzins* |
|---|---|
| Kategorie D, nicht brauchbar | 1,12 Euro pro m² und Monat |
| Kategorie D, brauchbar | 2,23 Euro pro m² und Monat |
* Stand der im Ausgangstext angeführten Beträge.
Gut zu wissen
Die genannten Beträge beziehen sich auf den Netto-Hauptmietzins. Betriebskosten, Umsatzsteuer und andere zulässige Entgelte können – je nach Mietvertrag – zusätzlich anfallen.
Befristete Mietverträge
Bei befristeten Mietverträgen ist auch beim Kategorie-Mietzins grundsätzlich der gesetzliche Befristungsabschlag zu berücksichtigen.
Die näheren Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Richtwertmietzins“.
Was bedeutet das für mich?
Der Kategorie-Mietzins schützt Mieter von Wohnungen der Ausstattungskategorie D durch gesetzlich festgelegte Höchstbeträge.
Ist Ihre Wohnung besser ausgestattet als Kategorie D, gilt der Kategorie-Mietzins grundsätzlich nicht.
Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wann Vermieter für mitvermietete Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände ein zusätzliches Entgelt verlangen dürfen.
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