Früher in Pension
So können Sie schon vor dem regulären Pensionsalter in Pension gehen.
Wer anpackt, darf nicht draufzahlen
Wer schwer körperlich arbeitet, Schichtdienste leistet oder unter hohem Druck pflegt, spürt die Belastung täglich. In Österreich liegen die gesunden Lebensjahre im Schnitt bei nur 63 Jahren, in besonders fordernden Berufen oft darunter. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten hält es laut Arbeitsklima Index für unmöglich, im eigenen Beruf bis 65 durchzuhalten. Die Debatte über ein höheres Pensionsalter geht damit an der Arbeitsrealität vieler Menschen vorbei.
Die AK prüft ganz konkret Ihre Ansprüche – von Schwerarbeit und Reha-Geld bis zum Pensionskonto:
Und die Unterschiede sind enorm: Während 90 Prozent der Spitzenverdiener das Regelpensionsalter gesund erreichen, sind es bei Arbeitern im Niedriglohnbereich gerade einmal 57 Prozent. Die restlichen 43 Prozent sind bis dahin invalid oder verstorben.
Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aussteigen muss, zahlt schon heute einen bitteren Preis: bis zu 5,1 Prozent Abschlag pro Jahr in der Korridorpension, 4,2 Prozent bei Berufsunfähigkeit und selbst bei anerkannter Schwerarbeit 1,8 Prozent.
Das gesetzliche Pensionsalter hinaufzuschrauben, schafft keinen einzigen gesunden Arbeitsplatz. Es erhöht lediglich die Abschläge für jene Menschen, die körperlich nicht mehr können. Wer das fordert, kürzt in Wahrheit die Pensionen. Unser Pensionssystem funktioniert und muss abgesichert werden. Statt eines höheren Pensionsalters braucht es mehr Verantwortung der Betriebe: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, darf kurz vor der Pension nicht in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden.
Egal, ob Sie mitten im Erwerbsleben stehen, erste gesundheitliche Einschränkungen spüren oder Ihre Pensionsansprüche planen wollen – diese Angebote helfen Ihnen weiter:
Immer mehr Chefs erwarten von ihren Mitarbeiter:innen, ständig für die Firma erreichbar zu sein. Alles andere soll sich unterordnen – selbst die eigene Gesundheit. Doch permanente Erreichbarkeit hat Grenzen. Und wenn Arbeitgeber:innen dabei gegen geltendes Recht verstoßen, sind die Expert:innen der AK zur Stelle. Hier konnten wir helfen:
Berechnen Sie schnell und einfach, was Ihnen bei Resturlaub und Abfertigung zusteht und wann Sie in Pension gehen können:
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