Geld zurück vom Finanzamt 

Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung können Sie zu viel bezahlte Steuer zurückbekommen. Familien, Alleinerziehende und viele andere profitieren davon. Auch Kosten für den Job oder wegen einer Behinderung können berücksichtigt werden. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. 

Steuerausgleich 2025/26 – warten lohnt sich! 

Reichen Sie Ihren Steuerausgleich am besten ab März über FinanzOnline ein – sonst drohen falsche Berechnungen! Hier geht's zum Kurzvideo

 

Top 3 Steuertipps: Die beliebtesten Artikel zum Sparen

Entdecken Sie unsere meistgelesenen Artikel rund ums Steuern sparen. Praktische Tipps, verständlich erklärt, damit Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.

 

Gutschrift bei niedrigem Lohn

Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.

Steuer­vor­teile für Familien

Für Familien gibt es Absetzbeträge, die die Lohnsteuer verringern. Außerdem gibt es für Kinder weitere Erleichterungen. Hier ein Überblick.

Steuertipps für Berufseinsteiger

Steuern, Finanzamt und so klingt auf den ersten Blick mühsam. Aber die AK zeigt, wie man zu viel bezahlte Steuern zurückbekommt.

Sicher einloggen bei FinanzOnline: ID Austria & 2FA einfach erklärt

Seit Oktober 2025 benötigen Sie für den Login bei FinanzOnline entweder die ID Austria oder eine andere Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). In diesem Video zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie beides einrichten können.

Alles rund um Steuern – weitere Videos ansehen:

Unsere Steuerspar-Ratgeber auf einen Blick

  

AK Steuerrecht kompakt – Ihre Online-Seminare

In der AK-Veranstaltungsreihe „Steuerrecht kompakt“ erklären AK-Expert:innen in MS Teams Live Events verständlich aktuelle steuerrechtliche Fragen:   

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Mit unseren Steuertipps erfahren Sie, wie Sie zu viel bezahlte Steuern einfach zurückbekommen. Praktisch, verständlich und direkt umsetzbar.

Die 10 besten Steuer­tipps

Familienbonus, Computer abschreiben oder Pendlerpauschale – wie Sie sich als Arbeitnehmer:in Geld vom Fiskus zurück holen.

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegekosten, Kurkosten oder Schäden durch Katastrophen – all das und mehr zählt als außergewöhnliche Belastung, die Sie steuerlich absetzen können.

Sonder­aus­gaben

Ob freiwillige Personenversicherungen, Spenden, Kirchenbeiträge oder Wohnraumsanierung: Sonderausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.

Werbungskosten

Von Gewerkschaftsbeiträgen über das Pendlerpauschale bis zu Fachliteratur: Vieles, was Sie für den Beruf kaufen, können Sie von der Steuer ab­set­zen.

Familienbonus Plus

Der FB+ ist ein Absetzbetrag für Eltern, der Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Sie müssen ihn extra beantragen!

Musterbriefe

Hier finden Sie Vorlagen für Anträge an das Finanzamt.

Lohn & Gehalt: Das müssen Sie wissen

So viel Lohn steht mir zu

Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?

Krankenversicherung angemeldet?

Ob & wie viel Sie Pension oder Krankengeld bekommen, hängt davon ab, ob die Arbeit korrekt bei der Sozialversicherung gemeldet ist.

Lohnabrechnung

Eine monatliche Lohnabrechnung steht Ihnen zu. Was muss drinstehen? Und wann fällt der Jahreslohnzettel an?

Mein Lohnzettel

Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Sie. Hier erklären wir die wesentlichen Positionen.

Wenn Sie 2 oder mehr Jobs haben

Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse

Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?

Steuerberechnung für Zuverdienst

Dazuverdienen zu Job oder Pension zieht oft eine Steuernachforderung nach sich. Wann Sie zahlen müssen und wie Sie Ihre Steuer selbst berechnen.

Arbeitsverhältnis & geringfügiger Job

Sie sind neben Ihrer Anstellung auch noch geringfügig beschäftigt? Was bei Steuer und Sozialversicherung gilt und wann Sie nachzahlen müssen.

Newsletter

Möchten Sie am Ball bleiben? Wir halten Sie auf dem Laufenden. Wollen Sie wöchentlich Servicetipps und aktuelle Informationen? Melden Sie sich für den Newsletter der AK Wien an.

Downloads

Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERN

Steuer & Einkommen

Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 50165 1207