Verärgerte junge Frau
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Störungen durch Nachbarn: Diese Rechte haben Sie

Lärm in der Nacht, Rauch vom Nachbargrundstück oder ein fremdes Auto auf Ihrem Parkplatz – nicht jede Beeinträchtigung müssen Sie hinnehmen. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, wodurch Sie gestört werden und ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nicht jede Beeinträchtigung ist unzulässig. Ein gewisses Maß an Lärm oder anderen Einwirkungen gehört zum Zusammenleben dazu.
  • Suchen Sie möglichst zuerst das Gespräch mit der störenden Person.
  • Hilft das nicht, können je nach Situation die Hausverwaltung, die Polizei oder ein Gericht weiterhelfen.
  • Wurde Ihr Besitz gestört, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen handeln.
  • Ansprüche nach dem Nachbarrecht können Sie grundsätzlich drei Jahre lang geltend machen.

Wann müssen Sie eine Beeinträchtigung akzeptieren?

Im Zusammenleben mit anderen Menschen lässt sich nicht jede Störung vermeiden.

Sie müssen zum Beispiel ortsüblichen Kinderlärm von einem Spielplatz grundsätzlich hinnehmen.

Auch Ihr Vermieter darf Ihre Wohnung aus einem wichtigen Grund betreten, etwa für notwendige Reparaturen. Ohne Ihre Zustimmung mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung zu gehen, ist jedoch nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt: Jede Person soll ihre Rechte so ausüben, dass andere möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Wurde Ihr Besitz gestört?

Was bedeutet Besitz?

Besitz bedeutet, dass Sie eine Sache tatsächlich nutzen oder sie sich in Ihrem Machtbereich befindet.

Davon zu unterscheiden ist das Eigentum. Eigentümer ist, wem eine Sache rechtlich gehört.

Wann liegt eine Besitzstörung vor?

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand Ihren bisherigen Besitz eigenmächtig beeinträchtigt.

Typische Beispiele sind:

  • Ein fremdes Fahrzeug steht auf Ihrem Privatparkplatz.
  • Ihre Einfahrt wird verstellt.
  • Ihr Vermieter tauscht ohne Ihre Zustimmung das Wohnungsschloss aus.

Was können Sie tun?

Mit einer Besitzstörungsklage können Sie erreichen, dass

  • die Störung beendet wird,
  • der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird und
  • weitere Störungen unterbleiben.

Dabei müssen Sie nur nachweisen,

  • dass Sie den Besitz ausgeübt haben und
  • dass dieser gestört wurde.

Ob Ihnen der Besitz rechtlich zugestanden ist, wird in diesem Verfahren nicht geprüft.

Achtung: Nur 30 Tage Zeit

Sie müssen die Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen einbringen. Die Frist beginnt, sobald Sie von der Störung und von der störenden Person Kenntnis haben.

Danach müssen Sie andere rechtliche Möglichkeiten nutzen.

Werden Sie durch Nachbarn gestört?

Das Nachbarrecht schützt Sie vor unzulässigen Beeinträchtigungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen.

Darauf können sich nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter berufen.

Welche Störungen sind gemeint?

Zum Beispiel

  • Lärm,
  • Rauch,
  • Gerüche,
  • Gase,
  • Erschütterungen,
  • Wärme oder
  • Abwässer.

Auch der erhebliche Entzug von Licht, etwa durch Bäume auf dem Nachbargrundstück, kann unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein.

Wann können Sie dagegen vorgehen?

Eine Störung können Sie untersagen lassen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie überschreitet das nach den örtlichen Verhältnissen übliche Maß.

und

  • Sie beeinträchtigt die Nutzung Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks wesentlich.

Sie können dabei sowohl gegen Eigentümer als auch gegen Personen vorgehen, die das Grundstück nutzen und die Störung verursachen.

Frist

Ansprüche nach dem Nachbarrecht können Sie grundsätzlich innerhalb von drei Jahren geltend machen.

Sind Sie Mieter?

Beeinträchtigt Sie zum Beispiel starker Lärm, haben Sie in vielen Fällen zwei Möglichkeiten:

  • Sie gehen direkt gegen die störende Person vor.
  • Sie verlangen von Ihrem Vermieter, dass er oder sie die Störung beseitigt.

Vermieter müssen dafür sorgen, dass Sie Ihre Wohnung wie vereinbart nutzen können. Wird diese Nutzung erheblich beeinträchtigt, müssen sie geeignete Maßnahmen setzen.

Sind Sie Eigentümer?

Als Eigentümer können Sie Ihr Eigentum mit einer Eigentumsklage schützen.

Bei Grundstücken ist häufig die Eigentumsfreiheitsklage das passende Mittel.

Sie kommt etwa infrage, wenn jemand

  • Ihr Grundstück ohne Erlaubnis benutzt,
  • regelmäßig darüber fährt,
  • Gegenstände darauf abstellt oder
  • allgemeine Teile einer Liegenschaft so nutzt, dass andere Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden.

So gehen Sie am besten vor

1. Gespräch suchen

Sprechen Sie die störende Person möglichst zuerst direkt an. Viele Konflikte lassen sich so rasch lösen.

2. Hausverwaltung einschalten

Kommt keine Einigung zustande, kann die Hausverwaltung vermitteln oder weitere Maßnahmen setzen.

3. Polizei verständigen

Bei akuten Störungen – insbesondere erheblichem Lärm – kann die Polizei rasch helfen.

4. Gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen

Führt auch das nicht zum Erfolg, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Welcher Rechtsweg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab:

SituationMöglicher Anspruch
Ihr Besitz wurde gestört (innerhalb von 30 Tagen)Besitzstörungsklage
Unzulässige Beeinträchtigung durch NachbarNachbarrecht
Erhebliche Störung in einer MietwohnungAnspruch gegen die störende Person oder gegen Ihre Vermieter
Eingriff in Ihr EigentumEigentumsklage oder Eigentumsfreiheitsklage

Tipp: Fremdes Fahrzeug auf Ihrem Grundstück?

Steht ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Grundstück oder verstellt eine Einfahrt, kennen Sie die verantwortliche Person oft nicht.

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie die Daten des oder der Zulassungsbesitzer:in:

  • in Wien beim Verkehrsamt,
  • in den übrigen Bundesländern bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder der Landespolizeidirektion.

Unser Rat

Bevor Sie ein Gerichtsverfahren einleiten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. So können Sie klären, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen und welches Vorgehen am sinnvollsten ist.

 

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