Fernwärme
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Heizkostenabrechnung bei Fernwärme (Fernwärme Wien)

Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude mit Fernwärme beheizt wird, werden die Kosten nach den vertraglichen Regeln oder nach behördlich festgelegten Tarifen aufgeteilt. Für Konsument:innen ist wichtig: Wer mit wem einen Vertrag hat, entscheidet, wer die Rechnung erstellt und wie abgerechnet wird.

Wie die Abrechnung grundsätzlich funktioniert

Die Kosten für Fernwärme werden entweder

  • nach dem Vertrag zwischen Fernwärmeunternehmen und Kund:innen oder
  • nach einem behördlich festgelegten Preis

berechnet und anschließend auf die Nutzer:innen verteilt.

Wer mit wem einen Vertrag hat

1. Abrechnung über Vermieter:in oder Hausverwaltung

Häufig schließt das Fernwärmeunternehmen den Vertrag nicht direkt mit den Mieter:innen ab, sondern mit:

  • dem/der Eigentümer:in,
  • dem/der Vermieter:in oder
  • der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

In diesen Fällen gilt:

  • Die Mieter:innen haben keinen direkten Vertrag mit dem Fernwärmeunternehmen.
  • Die Hausverwaltung oder der/die Vermieter:in bekommt die Rechnung.
  • Die Kosten werden anschließend im Haus auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt und weiterverrechnet.

2. Einzellieferungsvertrag (direkter Vertrag)

In vielen Fällen gibt es zusätzlich oder stattdessen einen sogenannten Einzellieferungsvertrag.

Das bedeutet:

  • Jede Wohnung bzw. jeder Nutzer/jede Nutzerin hat einen eigenen Vertrag direkt mit dem Fernwärmeunternehmen.
  • Das Fernwärmeunternehmen erstellt dann auch die Abrechnung für jede einzelne Wohnung.

Wie sich der Preis zusammensetzt

Der Preis für Fernwärme besteht meist aus zwei Teilen:

1. Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)

  • wird nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet
  • mindestens 55 % dieses Anteils müssen nach gemessenem Verbrauch verteilt werden
  • der Rest kann nach der versorgbaren Nutzfläche verteilt werden

2. Grundpreis und Messpreis (verbrauchsunabhängig)

  • dieser Teil fällt auch dann an, wenn wenig oder keine Energie verbraucht wird
  • er hängt in der Regel von der Wohnungsgröße ab

Warmwasser: besondere Regeln

Wenn Warmwasser über Fernwärme geliefert wird, gilt:

  • Warmwasser wird zu 100 % nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet
  • der Verbrauch wird in jeder Wohnung gemessen

Zusätzlich können folgende Kosten dazukommen:

  • Kaltwasser
  • Kanalgebühren

Ausnahme: Diese Kosten sind bereits in der normalen Betriebskostenabrechnung enthalten.

Aktuelle Tarife (Heizwärme)

Für Heizwärme gelten derzeit (netto, ohne Umsatzsteuer):

  • Grundpreis: 0,3845 € pro m² und Monat
  • Arbeitspreis: 134,1410 € pro MWh (Megawattstunde)

Wie die Abrechnung technisch funktioniert

Die Abrechnung basiert auf Messwerten:

  • Ein Großwärmezähler misst die gesamte Wärme, die ins Gebäude geliefert wird.
  • In jeder Wohnung werden Verbrauchsanteile (Teilstriche) gemessen.

Aus diesen Werten wird der individuelle Anteil berechnet:

  1. Gesamte Wärmemenge ÷ Summe aller Teilstriche = Wärme pro Teilstrich
  2. Wärme pro Teilstrich × Preis pro MWh = Preis pro Teilstrich
  3. Preis pro Teilstrich × eigene Teilstriche = Kosten der Wohnung

Beispielrechnung

Ein Gebäude erhält insgesamt:

  • 678,43 MWh Wärme

Alle Wohnungen zusammen haben:

  • 4.113 Verbrauchsanteile (Teilstriche)

Schritt 1: Wärme pro Teilstrich

678,43 ÷ 4.113 = 0,164948 MWh pro Teilstrich

Schritt 2: Kosten pro Teilstrich

0,164948 × 134,1410 € = 22,13 € pro Teilstrich

Schritt 3: Beispiel Wohnung (Top 22)

Bei 27,5 Teilstrichen:

22,13 € × 27,5 = 608,47 € Verbrauchskosten

Zusätzlich zu den Verbrauchskosten

Neben den Heizkosten kommen meist noch dazu:

  • Grundpreis (nach Wohnfläche)
  • Warmwasserkosten (nach Verbrauch)
  • Umsatzsteuer
  • eventuell Kaltwasser und Kanalgebühren

Diese Zusatzkosten können entfallen, wenn sie bereits in der Betriebskostenabrechnung enthalten sind.

Wichtig für Konsument:innen

  • Ob Sie direkt oder indirekt mit dem Fernwärmeunternehmen abrechnen, hängt vom Vertrag ab.
  • Die Heizkosten bestehen immer aus einem verbrauchsabhängigen und einem fixen Anteil.
  • Die genaue Aufteilung folgt klaren Rechenregeln und Messwerten.
  • Prüfen Sie immer die Abrechnung: Stimmen Verbrauch, Teilstriche und Berechnung überein? 

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