AK Infobrief 2026_03: Ey: Bessere Rechtsetzung – Schutzrechte in Gefahr

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Oktober 2026

„Bessere Rechtsetzung“: Viele Schutzrechte für die Bevölkerung in Gefahr

In einer neuen Mitteilung stellt die EU-Kommission ein umfangreiches Paket an Reformen vor, die EU-Gesetzgebungsverfahren modernisieren und Bürokratie abbauen sollen. Ein näherer Blick zeigt jedoch, dass es um etwas anderes geht: Schutzregeln für Beschäftigte, Konsument:innen und die Zivilgesellschaft sollen zugunsten der Wirtschaftslobby abgebaut werden. Eines steht bereits fest: Die Probleme, die sich aufgrund der Krisen in den letzten Jahren angesammelt haben, lassen sich so nicht lösen. 

Autor: Frank Ey

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Bürokratieabbau – ein trojanisches Pferd

Die Diskussion rund um die Bessere Rechtsetzung ist keineswegs neu. Seit Jahrzehnten wird auf europäischer Ebene betont, dass Gesetze einfach, verständlich und effizient sein sollen. Ursprünglich ging es auch tatsächlich darum, EU-Regeln leichter lesbar zu machen und die Komplexität von Texten zu reduzieren.


Über den Autor

Frank Ey ist Experte für EU-Binnenmarktpolitik in der Abteilung EU & Internationales der AK Wien sowie Lektor an der WU Wien.

Frank Ey
Frank EY © AK WIEN

Kurz und Knapp

  • Bestimmungen im Arbeit­nehmer:innen­schutz wurden von der EU-­Kommission besonders oft zugunsten von Konzerninteressen geopfert.
  • Die EU-Kommission vergisst zusehends, dass sie dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
  • Die Zivil­gesellschaft wird immer mehr von der Mit­gestaltung von EU-Gesetzen ausgeschlossen. Für die Kommission stehen nur noch Unter­nehmen im Zentrum.
  • Schutz­standards werden zugunsten von Unternehmensgewinnen immer mehr infrage gestellt.

Die Zielrichtung dieser Initiative wandelte sich jedoch schon bald: Die Wirtschaftslobby erkannte in der Besseren Rechtsetzung ein geeignetes Instrument, um unliebsame Normen loszuwerden, die mit Pflichten für die Unternehmerschaft verbunden sind. Die Interventionen der Unternehmen bei der EU-Kommission brachten bereits 2014 erste Erfolge: Ein damals neues Kommissionsprogramm mit dem Namen REFIT sollte Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung steigern. Gleichzeitig zeigte die Kommission in der dazugehörigen Mitteilung, was sie von ausgewogener Gesetzgebung hält – nämlich gar nichts: Gerade beim Arbeitnehmer:innenschutz agiert die Kommission bis heute immer wieder rückwärtsgewandt. Eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Friseurhandwerk wurde 2014 auf Eis gelegt. Geplante Rechtsvorschläge gegen Erkrankungen des Bewegungsapparats, Passivrauchen oder Karzinogenen wurden ebenfalls nicht vorgelegt, obwohl sie Krankenstände und Behandlungskosten deutlich reduzieren würde. Ähnliches wiederholte sich 2022, als die Kommission ihren Jahresbericht zu den „Verwaltungslasten“ vorlegte. Darin prominent erwähnt wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Beschäftigten vor Asbest, in der die Kommission ausschließlich die Kosten der Unternehmen darstellte, den Nutzen für Arbeitnehmer:innen aber völlig außer Acht ließ. 

„Bessere“ Rechtsetzung, die es schlechter für die Allgemeinheit macht

Der oben dargestellte Kommissionsbericht zu den Verwaltungslasten aus dem Jahr 2022 stellte jedoch nur den Auftakt zu einer Reihe von Maßnahmen dar. Insbesondere über die sogenannten Omnibus-Verfahren sollen ganze Pakete von EU-Gesetzen im Schnellverfahren gestrichen oder verwässert werden. Ergänzt werden diese Schritte von der EU-Kommission und der Wirtschaftslobby durch die Verwendung von Begriffen wie Gold Plating, einem One-In-One-Out-Prinzip und Bürokratieabbau, die marketingtechnisch zwar gut klingen, aber in der Praxis nicht das Ziel haben, Regeln und Verfahren zu vereinfachen bzw effizienter zu gestalten. 

Mit derartigen Schritten, ergänzt um immer neue Wortkreationen, die von den tatsächlichen Zielen ablenken sollen, plant die EU-Kommission, Schutzstandards im Bereich Konsument:innen-, Arbeitnehmer:innen- und Umweltschutz zu verwässern oder gar abzuschaffen. Besonders auffällig ist die Verwendung des Begriffs „Gold Plating“, der nationale Regelungen beschreibt, die über die EU-Minimalststandards hinausgehen. Ursprünglich war dies ein Instrument, um Ländern mit niedrigeren Standards die Möglichkeit zu geben, zu Staaten mit höheren Standards aufzuschließen. Nun wird das Prinzip jedoch umgekehrt: Staaten mit bereits hohen Schutzstandards sollen diese abbauen, anstatt dass andere Länder aufholen. Damit wird nicht nur das ursprüngliche Ziel der Harmonisierung konterkariert, sondern auch die Souveränität der Mitgliedstaaten untergraben.

Vorfahrt für Unternehmen – Nachrang für die Gesellschaft

Die Kommission bekräftigt nun in ihrer neuen Mitteilung „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“ erneut die vorrangige Behandlung von Unternehmen. Was als Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen verkauft wird, bedeutet in der Praxis, dass andere gesellschaftliche Interessen – etwa jene von Arbeitnehmer:innen, Konsument:innen oder Umweltverbänden – ins Hintertreffen geraten. 

Diese einseitige Ausrichtung widerspricht dem Anspruch, Politik für die gesamte Bevölkerung zu machen und für das Gemeinwohl aktiv zu sein, wie es der EU-Vertrag unter anderem in den Artikeln 2 und 3 EUV festhält.

Verfallsklauseln: Schutzrechte mit Ablaufdatum

Ein besonders problematischer Vorschlag in der Mitteilung ist die verstärkte Einführung sogenannter „sunset clauses“. Diese Verfallsklauseln sehen vor, dass bestimmte Gesetze automatisch außer Kraft treten, sofern sie nicht aktiv verlängert werden. Die Kommission argumentiert, dass so veraltete Regelungen leichter entfernt werden könnten. In Wahrheit wird jedoch die politische Verantwortung verschoben: Nicht mehr die Abschaffung eines Schutzrechts muss begründet werden, sondern dessen Fortbestand. Gerade im Bereich des Arbeitsrechts, des Umwelt- und Konsument:innenschutzes besteht die Gefahr, dass wichtige Regelungen ohne inhaltliche Prüfung auslaufen – etwa weil politische Einigungen ausbleiben oder Fristen versäumt werden. Dies könnte zu erheblichen Lücken im Schutzsystem führen und im schlimmsten Fall dazu, dass Zahlungen oder Unterstützungsleistungen ausgesetzt werden müssen, weil die rechtliche Grundlage fehlt.

Beteiligung der Zivilgesellschaft: Ein demokratisches Feigenblatt

Auch die geplanten Änderungen bei Folgenabschätzungen und öffentlichen Konsultationen werfen Fragen auf. Die Kommission will künftig selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Folgenabschätzung bei neuen Gesetzesinitiativen notwendig ist. Besonders bei als „dringlich“ eingestuften Vorhaben kann so auf eine umfassende Prüfung verzichtet werden. Damit wird die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses ausgehöhlt und die Möglichkeit für Betroffene, sich einzubringen, weiter eingeschränkt.

Zudem sollen die Fristen für öffentliche Konsultationen verkürzt werden. Während große Wirtschaftsverbände mit ihren Ressourcen weiterhin problemlos Stellungnahmen abgeben können, geraten kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen dadurch ins Hintertreffen. Die Kommission behält sich außerdem vor, im Rahmen sogenannter „Reality Checks“ gezielt bestimmte Gruppen für den Informationsaustausch auszuwählen. In der Praxis zeigt sich, dass dabei häufig Unternehmensvertreter:innen bevorzugt werden, während Vertreter:innen der Zivilgesellschaft kaum Gehör finden – insbesondere im Digitalbereich, wo US-Tech-Konzerne regelmäßig eingeladen werden, NGOs aber außen vor bleiben.

EU-Semester: Sozialpolitische Ziele unter Druck

Besonders kritisch ist die geplante Verknüpfung der Agenda „Bessere Rechtsetzung“ mit dem Europäischen Semester. Ursprünglich sollte das EU-Semester dazu dienen, wirtschaftliche Ungleichgewichte auszugleichen und länderspezifische Empfehlungen auszusprechen. Nun will die Kommission Schutzinteressen der Bevölkerung als Hindernisse für den Binnenmarkt deklarieren und so Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben, soziale und arbeitsrechtliche Standards zu senken. Dies schränkt die Handlungsspielräume der Staaten massiv ein. Zudem ist das EU-Semester demokratisch schwach legitimiert, da das Europäische Parlament keine Mitentscheidungsrechte hat.

Fokus auf Gold Plating

Kurz nach der Veröffentlichung der Mitteilung hat die Kommission bereits eine Umfrage veröffentlicht, die sich ausschließlich an Unternehmensvertreter:innen richtet. Es geht dabei explizit um Gold Plating, also Regelungen, die höherwertig sind als die in EU-Normen festgelegten Mindeststandards. Unternehmen werden in dem Dokument aufgefordert darzustellen, welche Regeln ihnen ein besonderer Dorn im Auge sind.

Gewerkschaften, Konsumentenschützer:innen und die Zivilgesellschaft wurden zur Beantwortung dieser Fragen nicht eingeladen. Ein demokratiepolitisches No Go. Bis 15. September können die Unternehmen nun eine Rückmeldung geben. Laut Kommission ist die Umfrage Teil der Vereinfachungsagenda. Dass es dabei nicht darum geht, eine ausgewogene Gesetzgebung zum Vorteil aller Teile der Volkswirtschaft zu verfolgen, liegt auf der Hand. 

Welche Forderungen die Unternehmenslobby hat, ist klar ersichtlich: Von beschäftigungs-, verbraucherschutz- bis hin zu umweltpolitischen Standards ist hier überall etwas dabei, was aus Sicht der Unternehmensvertreter:innen gestrichen werden könnte.  

Europa braucht Fortschritt – aber nicht auf Kosten von Beschäftigten und der Gesellschaft

Europa steht vor großen Herausforderungen: Wirtschaftliche Krisen, geopolitische Konflikte und Fehlentscheidungen der Vergangenheit haben die Lage erheblich verschärft. Eine moderne, effiziente Gesetzgebung ist wichtig, doch darf sie nicht als Vorwand verwendet werden, um soziale, arbeitsrechtliche und ökologische Standards zu streichen. Was Europa jetzt braucht, sind Investitionen in Zukunftstechnologien, Innovation und nachhaltiges Wachstum – nicht aber einen von Wirtschaftslobbys diktierten Abbau von Schutzrechten.

Die Bevölkerung erwartet von der EU, dass sie Sicherheit, Gerechtigkeit und Lebensqualität garantiert. Ein Bürokratieabbau, der vor allem den Interessen großer Unternehmen dient und den sozialen Zusammenhalt gefährdet, ist der falsche Weg. Die EU-Kommission muss sich ihrer Verantwortung stellen und sicherstellen, dass Effizienz und Schutzrechte kein Widerspruch sind, sondern gemeinsam die Grundlage für ein zukunftsfähiges Europa bilden. 

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