EU-Haushalt ab 2028: Weniger Mittel für den Sozialen und Ökologischen Umbau?
Ein Jahr nachdem die EU-Kommission ihren Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vorgelegt hat, nehmen die Verhandlungen um das nächste EU-Budget an Fahrt auf. Zentrale Streitpunkte stellen das veranschlagte Volumen des nächsten EU-Haushalts und die geplante Bündelung und Zentralisierung der EU-Strukturfonds dar. Kritiker:innen befürchten erhebliche Investitionslücken und eine Schwächung der EU-Kohäsionspolitik.
Autor: Bastian Henriquez Blauth
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EU-Haushalt ab 2028: Ausgangslage und Eckdaten
Am 16. Juli 2025 legte die EU-Kommission ihren Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vor. Der Entwurf bildete den Auftakt intensiver politischer Verhandlungen sowie hitziger Debatten unter EU-Expert:innen und Interessenvertretungen. Diese drehen sich vor allem um die Frage, ob das Volumen des MFRs zu gering oder zu hoch ausfällt sowie um geplante tiefgreifende Veränderungen in der EU-Kohäsionspolitik. Bis 2027 müssen sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Finanzrahmen verständigen, damit dieser rechtzeitig in Kraft treten kann. Zu erwarten ist, dass das Ringen um den nächsten EU-Haushalt – traditionell eines der sensibelsten politischen Themen in der EU – dieses Mal besonders zäh werden könnte.
Der Vorschlag sieht ein Volumen von 2 Billionen Euro vor. Dies scheint im Vergleich zum aktuellen MFR (2021–2027), der ein Volumen von 1,2 Billionen Euro umfasst, zunächst wie eine deutliche Erhöhung. Jedoch beinhaltet diese Zahl Inflationsprognosen für das nächste Jahrzehnt – zieht man stattdessen die realen Preise von 2025 heran, schrumpft das Volumen auf 1.760 Mrd. €. Dies entspricht 1,26% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Der MFR 2021–27 wies ein Volumen von 1,13 % des BNE auf. Hinzu kommt jedoch, dass das vorgeschlagene Volumen von 1.760 Mrd. € Schuldenrückzahlungen für den Corona-Aufbaufonds NextGenerationEU in der Höhe von 149 Mrd. € beinhaltet, die ab 2028 getilgt werden sollen. Zieht man diese Rückzahlungen ab, landet man statt bei 1,26% des BNE nur noch bei einem Volumen von 1,15% des BNE.
Das Gesamtvolumen des EU-Haushalts – zu viel oder zu wenig?
Damit liegt die tatsächlich zur Verfügung stehende Erhöhung bei lediglich 0,02 Prozent des EU-BNE. Überdies gilt zu berücksichtigen, dass die finanziellen Ressourcen des aktuellen MFR durch den Aufbaufonds NextGenerationEU – der quasi ein Sondervermögen bildet – de facto 1,8% des EU-BNE betragen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt deshalb davor, dass der nächste EU-Haushalt nicht nur stagniert, sondern, dass der EU „künftig weniger Spielraum zur Finanzierung ihrer Förderprogramme und Investitionen“ zur Verfügung stehen könnte. Gleichermaßen kritisieren der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss den Entwurf der Kommission und fordern ein wesentlich ambitionierteres Budget.
Eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass „der Kuchen relativ klein bleibt, während neue Prioritäten hinzukommen“. Im Vergleich zu den nationalen Haushalten bleibe der MFR „winzig“. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem der finanzielle Spielraum vieler Mitgliedstaaten schrumpft (derzeit befinden sich 10 Länder in Folge der Wiedereinführung der EU-Fiskalregeln im Jahr 2024 in einem EU-Defizitverfahren) und die Erwartungen an die EU stetig wachsen: von der Unterstützung der Ukraine über den Umgang mit geoökonomischen Spannungen bis hin zur Bewältigung der fortschreitenden Klimakrise.
Anderen wichtigen Akteuren in den Haushaltsverhandlungen geht der Entwurf trotzdem noch zu weit. Obwohl der Entwurf höchstens eine marginale Ausweitung des Finanzrahmens bedeutet, wurde der Vorschlag von der Deutschen Bundesregierung postwendend abgelehnt. Ein Anwachsen des EU-Haushalts sei in Zeiten „in denen fast alle Mitgliedstaaten härteste Konsolidierungsanstrengungen zu Hause unternehmen“ nicht vermittelbar, so der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz. Auch die österreichische Europa-Ministerin Claudia Bauer positioniert sich für ein geringeres Gesamtvolumen. Im November des Vorjahres organsierte sie ein Koordinierungstreffen mit anderen Mitgliedstaaten, die auf Haushaltsdisziplin pochen. Das Nachrichtenportal Politico berichtete damals unter der Schlagzeile „The Frugal Empire Strikes Back”. Teilgenommen haben an diesem Treffen gleichgesinnte Mitgliedstaaten (u.a. die Niederlande, Finnland, Irland, Schweden und Deutschland), die mehr Geld in den EU-Haushalt einzahlen, als sie daraus zurückbekommen.
Nettozahler vs. Nettoempfänger?
Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wird so einmal mehr die („leidige“) „Nettozahler-Debatte“ befeuert: Die Differenz zwischen den finanziellen Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU und den Mitteln, die sie von der EU erhalten, führt entweder zu einem positiven Saldo (Nettoempfänger) oder zu einem negativen Saldo (Nettozahler). Die Frage, ob sich aus der EU-Mitgliedschaft für einen Staat mehr Vor- oder Nachteile ergeben, lässt sich gleichwohl nicht nur durch die Betrachtung dieser Differenz beantworten. Denn dadurch bleiben zahlreiche Faktoren wie die politische Stabilität, der freie Personenverkehr oder der gemeinsame Binnenmarkt (von dem Deutschland besonders profitiert) unberücksichtigt. Während die oben genannten fiskalisch zurückhaltenden Staaten einen schlanken Haushalt einmahnen, sprechen sich dreizehn Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Spanien und Polen, klar für einen umfangreicheren MFR aus, wie eine Analyse des Nachrichtenportals Euractiv zeigt.
Bei diesen 13 Staaten handelt es sich vorwiegend um Nettoempfänger, die am stärksten von EU-Fördermitteln profitieren – aber nicht ausschließlich. Auch Frankreich und Dänemark sprechen sich etwa für mehr finanziellen Spielraum aus. Obwohl Frankreich der zweitgrößte Nettozahler ist, gilt es traditionell als Befürworter eines üppigeren Haushalts. Dies liegt einerseits daran, dass französische Landwirt:innen enorm von den Hilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik profitiert. Andererseits aber auch daran, dass es ein umfangreicheres Budget als wichtiges Instrument europäischer Souveränität und geopolitischer Handlungsfähigkeit versteht. (Etwa in den Bereichen Verteidigung und Industriepolitik). Dänemark, das auch Nettozahler ist und eigentlich zu den traditionell frugalen Staaten gehört, spricht sich vor allem aufgrund anhaltender geopolitischer Herausforderungen, insbesondere des Ukrainekriegs, diesmal für einen üppigeren MFR aus.
Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht nur die Höhe des EU-Haushalts von Bedeutung ist, sondern auch woraus sich dieser speist. Derzeit wird das EU-Budget vorwiegend über nationale Mitgliedsbeiträge aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, also letztlich insbesondere von europäischen Arbeitnehmer:innen über Lohn- und Verbrauchsteuern. Um einen umfangreicheren EU-Haushalt zu erzielen, ohne diese Gruppe weiter zu belasten, wären neue Beiträge von Nöten, die von der EU direkt eingehoben werden, beispielsweise eine EU-Finanztransaktionssteuer, eine Kerosinsteuer oder eine Abgabe für große Digitalkonzerne. Solche neuen Eigenmittel werden auf EU-Ebene zwar (immer wieder) diskutiert. Eine Einigung ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da es die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten bräuchte.
Die Diskussion um gemeinsame europäische Schulden
Konfliktträchtig ist zudem die Diskussion rund um die Schuldenrückzahlung für den Corona-Aufbaufonds NextGenerationEU und die Frage, ob die EU wieder gemeinsame Schulden aufnehmen sollte, um dringend erforderliche Investitionen zu tätigen. Ende April 2026 sprach sich der französische Präsident Emmanuel Macron dafür aus, die Rückzahlung der Schulden aus der Corona-Zeit über einen längeren Zeitraum zu strecken und neue gemeinsame europäische Schulden aufzunehmen. Dadurch müsste die EU nicht sofort ab 2028 mit der Schuldenrückzahlung beginnen, was Spielräume für produktive Ausgaben schaffen würde. Rückendeckung dafür erhält Macron, der schon länger als entschiedener Befürworter gemeinsamer EU-Schulden auftritt, von Italiens Ministerpräsidentin und ihrem spanischen Amtskollegen.
Doch sowohl der deutsche Bundeskanzler als auch hochrangige deutsche Diplomat:innen erteilten dieser Idee eine Absage. Sie bezeichnen Macrons Forderung als „Ablenkungsmanöver“, plädieren stattdessen für „Strukturreformen“ und unterstreichen damit die traditionell ablehnende Haltung Deutschlands gegenüber gemeinsamen EU-Schulden. Schon auf den einflussreichen Draghi-Bericht, welcher die Notwendigkeit massiver Investitionen angesichts anhaltender wirtschaftlicher Probleme in der EU betonte, reagierte Merz mit dem Versprechen alles zu tun „um zu vermeiden, dass sich diese Europäische Union in eine Verschuldungsspirale hineinbegibt“. Das während der Coronakrise vereinbarte gemeinsame Anleiheprogramm NextGenerationEU bezeichnete er als Ausnahme.
Die Kohäsionspolitik als Streitthema
Die Konfliktlinien verlaufen nicht nur zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Auch das Europäische Parlament zeigt sich mit dem vorgesehenen Umfang des Finanzrahmens unzufrieden und positioniert sich gegen die Kommission und jene Mitgliedstaaten, die auf einen kleineren Haushalt drängen. Am 28. April 2026 stimmte das Parlament mit einer deutlichen Mehrheit für eine neue Position zu den Haushaltsverhandlungen. Das EU-Parlament schlägt vor, das Volumen des MFR um 10 % zu erhöhen und die Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Aufbaufonds außerhalb des MFR anzusiedeln. Des Weiteren fordern die Abgeordneten eine ausreichende und klar zweckgebundene Finanzierung für die europäische Kohäsionspolitik.
Die zentralen Instrumente der Kohäsionspolitik stellen die vier Europäischen Strukturfonds dar: der Europäische Sozialfonds (ESF+), der Europäische Fonds für Regionalentwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds und der Just Transition Fund (JTF). (Siehe Tabelle.)
Das Fördervolumen dieser Fonds ist seit den 1990er Jahren sukzessive gestiegen. Für die laufende Förderperiode 2021–2027 stehen etwa 373 Mrd. Euro (in Preisen 2018) oder rund ein Drittel des MFR zur Verfügung. Diese Strukturfonds haben in den letzten Jahrzehnten nicht nur beachtliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte bewirkt, sondern ebenso das Vertrauen in die EU-Institutionen gestärkt und dadurch den sozialen Zusammenhalt sowie eine gemeinsame europäische Identität gefördert. Die Kohäsionspolitik ist also nicht nur ein zentraler Budgetposten, sondern ebenso ein bedeutendes Politikfeld (das im EU-Primärrecht verankert ist), dessen integrationspolitische Relevanz im Laufe der Zeit stetig gewachsen ist.
Historische Änderungen in der Kohäsionspolitik
Der Entwurf sieht vor, die vier bisher eigenständigen Strukturfonds in einem neuen Dachfonds - dem „Europäischen Fonds für wirtschaftliche, territoriale, soziale, ländliche und maritime Entwicklung, für nachhaltigen Wohlstand und Sicherheit“ – zu bündeln. Effektiv abgewickelt werden soll dieser Dachfonds mit einem Gesamtvolumen von 865 Mrd. € künftig über einen einzelnen „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan“ (NRPP) pro Mitgliedstaat, in dem unter anderem die Kohäsionspolitik, die Agrarpolitik sowie Maßnahmen in den Bereichen Migration und Sicherheit zusammengeführt werden sollen (siehe Grafik). Die Federführung für die Ausarbeitung und Umsetzung des Plans läge künftig nicht mehr bei der regionalen, sondern der nationalen Ebene des jeweiligen Mitgliedstaats.
Im Zuge dieser Neustrukturierung sind Kürzungen in diesen traditionellen Politikbereichen vorgesehen, während die Ausgaben für Verteidigung, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden sollen. Da der MFR sehr begrenzt bleibt und gleichzeitig mehr und neue Prioritäten abdecken soll, versucht die Kommission Zielkonflikte zu entschärfen, indem sie den Haushalt „flexibler“ gestaltet. Die Option, „Geld innerhalb großer Fonds leichter zu verschieben“ bzw. weniger Vorabzuteilungen für spezielle Bereiche als bisher auszuweisen, soll der Kommission und den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, auf neue Herausforderungen und etwaige Krisen zu reagieren. Die Gefahr für vermehrte Verteilungskämpfe liegt auf der Hand: Im neuen System hätten Regionen und bislang priorisierte Politikbereiche keinen automatischen Anspruch mehr auf bestimmte Mittel, sondern ihre Interessenvertretungen müssten ihre Anteile auf nationaler Ebene aushandeln und laufend begründen. Der DGB warnt in diesem Kontext vor einem “dauerhaften Verteilungskonflikt zwischen sozialer Gerechtigkeit, regionaler Entwicklung und sicherheitspolitischen Zielen“.
Die geplanten Änderungen bei der Struktur und Abwicklung der Kohäsionspolitik im Haushaltsentwurf der Kommission beschäftigen das EU-Parlament nun bereits seit einem Jahr und stoßen auf fraktionsübergreifende Ablehnung. Bereits im November des Vorjahres drohte das EU-Parlament mit einer Blockade der Haushaltsverhandlungen, welche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen durch Zugeständnisse abwenden konnte. Diese bezogen sich auf eine eigenständigere Gemeinsame Agrarpolitik, eine geringfügige Stärkung der Regionalregierungen bei der Erstellung der NRPPs und mehr zweckgebundenes Geld für ländliche Regionen. Friedlich stimmten diese allerdings primär die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei, während die Fraktion der Sozialdemokraten „kosmetische Änderungen“ kritisierte.
Kritik an den Reformvorschlägen
Andrés Rodriguez-Pose, Vorsitzender der von der EU-Kommission einberufenen „Hochrangigen Gruppe für die Zukunft der Kohäsionspolitik“, sieht in den NRPPs einen bedenklichen Kurswechsel. Während die EU-Kommission den Entwurf als „straffer, flexibler und wirkungsvoller“ bezeichnet, warnt er davor, bis zu 14 Förderprogramme in einem einzigen „Megafonds“ zusammenzuführen. Wenn keine festen Mittelanteile für Bereiche wie ländliche Entwicklung oder Beschäftigungspolitik vorgesehen sind, ergebe sich erstens das Risiko, dass Regionen und Kommunen mit Landwirten um Finanzmittel konkurrieren müssten oder unterschiedliche Politikbereiche gegeneinander ausgespielt werden. Zweitens käme die pauschale Mittelverteilung über nationale Pläne einer Nationalisierung der EU-Investitionsprogramme gleich, sodass regionale Planungsbehörden und andere Interessenvertretungen in den Hauptstädten um politische Berücksichtigung und Mittelzuweisungen werben müssten. Zu erwarten ist, dass jene Politikbereiche finanziell priorisiert werden, die über die stärkste Lobby verfügen.
Ein solcher Ansatz würde die grundlegenden Prinzipien der Kohäsionspolitik – ihre demokratische Legitimation, den ortsbezogenen Ansatz sowie die Partnerschaften mit regionalen und lokalen Akteuren – potenziell aushebeln. Durch die Verlagerung der Entscheidungsfindung auf die nationale Ebene könnten Sozialpartner und regionale Behörden, die maßgeblich dazu beitragen, Investitionen an lokale Bedürfnisse und Arbeitsmarksituationen anzupassen, an den Rand gedrängt werden. Damit ist die Gefahr verbunden, dass Mittel nicht mehr dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Ähnliche Entwicklungen waren bereits bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu beobachten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen von NextGenerationEU vorlegen mussten. Diese folgten einem Top-Down-Ansatz, bei dem die Programmplanung ausschließlich zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ausgehandelt wurde. In den meisten Ländern hatten lokale und regionale Verwaltungen dementsprechend kaum ein Mitspracherecht bei der Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung der Pläne und zivilgesellschaftliche Stimmen blieben weitgehend unberücksichtigt. Im Gegensatz zur Planung der Strukturfonds kam es so zu einer mangelhaften Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und weniger demokratischer Beteiligung. Diese Struktur – nationale Pläne, zentrale Koordinierung und minimale Bürger:innenbeteiligung – könnte nun als Vorbild für das reguläre Budget dienen.
Cash for reforms?
Kritisch wird auch das Vorhaben gesehen, die Auszahlung von EU-Mitteln an die Erfüllung von Meilensteinen zu koppeln, die auf den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters basieren. Mitgliedstaaten müssten in ihren NRPPs unter anderem darlegen, wie sie gedenken, diese Empfehlungen, die bislang in technokratischen Verfahren ohne parlamentarische Beteiligung formuliert werden, umzusetzen. Gemäß diesem „cash-for-reform“-Modell, das sich ebenso an NextGenerationEU orientiert, sollen Zahlungen für die NRPPs erst nach dem Erreichen von Investitionszielen und Reformen freigegeben werden. Damit könnten „Empfehlungen“ zu einem zwanghaften Instrument werden, deren Umsetzung möglicherweise nicht im Interesse der Mitgliedstaaten läge.
Im Rahmen von NextGenerationEU hat Österreich erst jüngst Fördermittel in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro erhalten, obwohl der entsprechende Antrag bereits vor mehr als eineinhalb Jahren gestellt wurde. Zuvor waren neben Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele auch Zusagen zu Reformen im Pensionsbereich erforderlich. Auch der DGB kritisiert diese Verzahnung zwischen der EU-Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester scharf: Eine Kopplung zwischen dem Europäischen Semester und den Kohäsionsfonds könnte dazu führen, dass die Mitgliedstaaten vermehrt unter Druck gesetzt werden, „sachfremde und aus wirtschaftspolitischer Sicht kontraproduktive Reformauflagen“ umzusetzen.
Die Zukunft des ESF+
Zu bemängeln ist schließlich, dass die Abschaffung des Europäischen Sozialfonds+ und des Just Transition Fonds als eigenständige Fonds mit einer enormen Kürzung der Mittel für das Europäische Sozialmodell einhergehen würden. Vor allem der ESF+ stellt aktuell ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte dar und gilt als Hebel zur Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Inklusion. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen sowie der EGB warnen deshalb davor, ihn als eigenständigen Fonds abzuschaffen. Zwar schlägt die Kommission vor, 14% innerhalb der NRPPs für soziale Investitionen einzuplanen. Das würde allerdings nicht nur eine nominelle Verringerung von rund 26% gegenüber den ESF+-Mitteln in der laufenden Finanzperiode bedeuten. Darüber hinaus fehlen – anders als bislang vorgeschrieben – verbindliche Vorgaben zur anteilsmäßigen Verwendung der Sozialausgaben der Mitgliedstaaten, etwa in Form zweckgebundener Mittel für soziale Inklusion oder Armutsbekämpfung. Letztlich bleibt zu befürchten, dass das 14 %-Ziel, im Vergleich zur derzeitigen Struktur, einen erheblichen Spielraum in Bezug auf die tatsächliche Verwendung und Höhe von Sozialausgaben lässt. Somit besteht die Gefahr, dass die Mittel zukünftig verstärkt an nationale Prioritäten ausgerichtet oder zur Deckung von Haushaltslücken verwendet werden, während regionale und soziale Ziele das Nachsehen haben.
Weniger Mittel für den gerechten Übergang
Auch die Abschaffung des Just Transition Fonds würde einen empfindlichen Rückschritt bedeuten. Der neueste Strukturfonds wurde erst 2020 als zentrale soziale Komponente des Europäischen Grünen Deals (EGD) und wichtigstes Werkzeug des Just Transition Mechanism eingeführt. Dieser setzt sich zum Ziel, im Zuge der Umsetzung des EGD „niemanden zurückzulassen“ und „Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030“ zu bewältigen.
Das Hauptaugenmerk liegt folglich auf jenen Gebieten, die aufgrund ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen oder treibhausgasintensiven industriellen Prozessen am stärksten vom Übergang betroffen sind. Gefördert wurden durch den JTF u.a. Investitionen in Forschungstätigkeiten oder die Umschulung von Beschäftigten. Auch wenn seine Implementierung in vielen Mitgliedstaaten bisher oftmals nicht reibungslos verlief, gilt festzuhalten, dass der Fonds einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, den Strukturwandel in betroffenen Regionen (etwa in Polen, Deutschland und Spanien) sozial ausgewogener zu gestalten und die Akzeptanz für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu erhöhen.
Durch seine Integration in die NRPPs könnte er seine Wirkung verlieren. Die JTF-Mittel durften bisher nur in ausgewählten Regionen eingesetzt werden. Doch ab 2028 könnte die Entscheidungshoheit für die Mittelaufteilung im Rahmen der NRPPs auf die Mitgliedstaaten übergehen. Dadurch gäbe es keine klare Zweckbindung mehr für Regionen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Erstaunlicherweise sprach Kommissionspräsidentin Von der Leyen noch 2024 in ihren politischen Leitlinien von einer Erhöhung der finanziellen Mittel für den gerechten Wandel im nächsten MFR. In seiner derzeitigen Ausgestaltung würde der Entwurf aber zu einer empfindlichen Kürzung für Initiativen des gerechten Wandels führen. Und das, obwohl selbst eine von der EU-Kommission eingesetzte Expert:innengruppe kürzlich zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Just Transition Mechanism – mit dem Just Transition Fonds als zentralem Instrument – beibehalten werden sollte.
Verhandlungen unter Zeitdruck
Rund ein Jahr nach Vorlage des Entwurfs der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen intensivieren sich die Haushaltsverhandlungen zunehmend. An Wünschen nach neuen Ausgaben mangelt es nicht. Der Ruf nach einer stärkeren Unterstützung für eine wettbewerbsfähige, widerstandsfähige und dekarbonisierte Wirtschaft sowie nach dem Ausbau der europäischen Verteidigungsindustrie führt zu einem erheblichen Bedarf an öffentlichen Investitionen. Gleichzeitig verschwinden alte Prioritäten nicht einfach: Landwirt:innen und Regierungen in wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten erwarten weiterhin, dass die EU Unterstützungszahlungen an die Landwirtschaft und Regionalentwicklung leistet. Zugleich ziehen viele Mitgliedstaaten gegen einen ambitionierteren Haushalt zu Felde – und das, obwohl der Entwurf nur etwa zusätzliche 0,02%-Punkte des EU-Bruttonationaleinkommens für produktive Ausgaben bereitstellt. Erfahrungsgemäß wird der Haushalt im Zuge der Verhandlungen überdies noch nach unten verhandelt und könnte so noch dürftiger ausfallen.
Friedrich Merz sprach in einer Rede vor dem Bundestag im März 2026 davon, dass sich die EU auf „einen langwierigen Prozess“ einstellen muss, um eine Einigung über den nächsten MFR zu erzielen und warnte vor schwierigen „Verhandlungen bis zum Schluss“. Beim informellen Gipfeltreffen in Zypern Ende April 2026 forderte Ratspräsident António Costa indessen eine möglichst rasche Einigung der Staats- und Regierungschef:innen bis zum Ende des Jahres. So wie viele andere Entscheidungsträger:innen in Brüssel möchte auch er die Verhandlungen möglichst vor den französischen Präsidentschaftswahlen im April 2027 abschließen, da ein möglicher Wahlsieg des rechtspopulistischen Rassemblement National die Gespräche erheblich erschweren könnte. Bevorstehende Wahlen in Spanien und Italien nächstes Jahr sorgen für zusätzliche Unwägbarkeiten.
Weniger Geld für Arbeitsmarkt-, Sozial-, und Regionalpolitik?
Das EU-Budget ist nur ein kleiner Teil der öffentlichen Haushalte. Dennoch spielt es eine zentrale Rolle, da es wichtige Umverteilungs-, Koordinierungs- und Investitionsfunktionen erfüllt. Es unterstützt insbesondere finanzschwächere Mitgliedstaaten bei Investitionen in gemeinsame europäische Ziele und bündelt Mittel dort, wo gemeinsame europäische Ausgaben wirksamer sind als nationale Alleingänge. Wegen der angespannten Haushaltssituation in vielen Mitgliedstaaten – welche auch daraus resultiert, dass die EU-Fiskalregeln, nachdem sie wegen der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg außer Kraft gesetzt wurden, 2024 ohne Übergangsphase wieder auf „scharf“ gestellt wurden – dürfte die Bedeutung der EU-Mittel für Investitionen noch zunehmen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aushöhlung der Strukturfonds als besonders problematisch, da sie bereits jetzt rund 13 % der gesamten staatlichen Investitionen in der EU sowie 51 % der Investitionen in den weniger entwickelten Mitgliedstaaten ausmachen.
Vor allem die anstehenden Kürzungen beim ESF+ und beim JTF kommen zur Unzeit. Angesichts der Transformation der Arbeitsmärkte, steigender Qualifizierungsbedarfe, anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit und zunehmender sozialer Ungleichheit sollte der ESF+ eher aufgestockt werden. Die Abschwächung des JTF wäre ein Rückschritt bei der Unterstützung von strukturschwachen Regionen, die unter zunehmendem „Transformationsstress“ stehen. Viele ehemalige Industrieregionen, die bereits in der Vergangenheit langfristige Beschäftigungsverluste und eine Erosion lokaler Wertschöpfung erfahren haben, sind im Zuge der für den Klimaschutz notwendigen Dekarbonisierung erneut einem rasanten Strukturwandel und zusätzlichen Anpassungsanforderungen ausgesetzt. Die gezielte Unterstützung dieser „left-behind places“ zu reduzieren, würde bestehende regionale Ungleichheiten weiter verstärken und die Anpassungsfähigkeit der betroffenen Regionen mindern.
Ein EU-Zukunftsfonds?
Da eine investitionsfreundliche Reform der Fiskalregeln ausblieb, müssten eigentlich auf europäischer Ebene deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden, um der Klimakrise und geoökonomischen Herausforderungen zu begegnen. Zahlreiche Studien kommen zu dem Schluss, dass zusätzliche öffentliche Investitionen von mindestens 1 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung pro Jahr nötig wären, um die Dekarbonisierung der europäischen Volkswirtschaften zu bewerkstelligen. Das entspricht in etwa dem gesamten derzeitigen MFR 2021-27. Wohlbemerkt beziffert dies jedoch nicht wichtige Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung oder in Umweltschutz und Klimaanpassung.
Angesichts dieser Schätzungen erscheint der geplante Mehrjährige Finanzrahmen als unzureichend. Expert:innen fordern einen EU-Zukunftsfonds, der den MFR um zusätzliche Investitionsmittel ergänzt. Zur Finanzierung dieser Größenordnungen wären neue EU-Eigenmittel nötig, um nationale Beiträge zu schonen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Einigung über neue Eigenmittel kommt, ist, wie bereits oben ausgeführt, allerdings äußerst gering. Neben neuen Eigenmitteln wäre zudem wichtig, dass sich nationale Regierungen für einen Nachfolger von NextGenerationEU einsetzen, der dazu beiträgt, die Investitionslücken in der EU zu schließen. Im Lichte der oben beschriebenen zähen Haushaltsverhandlungen und dem deutschen Veto gegen neue Schulden scheint allerdings auch diese Option wenig realistisch.
So scheint weder ein adäquater EU-Haushalt samt einer umfassenden Investitionsoffensive, geschweige denn ein dauerhafter EU-Investitionsfonds politisch durchsetzbar. Bis 2027 müssen sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Finanzrahmen einigen. Spannend wird es wohl frühestens beim EU-Gipfel im Oktober 2026 und erneut im Dezember 2026. Zu hoffen bleibt, dass der Finanzrahmen von den frugalen Mitgliedstaaten nicht noch weiter nach unten verhandelt wird und das Europäische Parlament seinen Kampf für ein ambitionierteres Budget und die Beibehaltung der Kohäsionspolitik fortsetzt.
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