Steinbruch neben einer Palmölplantage auf Borneo – ein Beispiel für den Eingriff in die Landschaft.
Steinbruch neben einer Palmölplantage – Bsp. für Eingriff in die Landschaft. © Sony Herdiana, stock.adobe.com
2.7.2026

EU Handelsabkommen mit Indonesien: Arbeitsrechte zu schwach abgesichert

Die Europäische Union (EU) plant ein Handelsabkommen mit Indonesien (CEPA). Es soll den Handel zwischen beiden Partnern fördern. Eine AK Studie zeigt jedoch, dass wichtige Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmer:innen, Umwelt und Klima nicht ausreichend abgesichert sind.

Was sieht das Handelsabkommen vor?

Mit dem geplanten Handelsabkommen möchte die EU den Handel mit Indonesien ausbauen. Das Abkommen enthält auch ein Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung. Darin verpflichten sich die Vertragspartner:innen unter anderem zu:

  • internationalen Arbeitsrechten,
  • Umweltstandards und
  • Klimaschutzbestimmungen.

Was hat die AK untersucht?

Die AK Kurzstudie analysiert das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens. Sie prüft, wie wirksam die vorgesehenen sozialen und ökologischen Schutzbestimmungen sind.

Das EU-Indonesien-Abkommen ist nach dem Handelsabkommen mit Neuseeland erst das zweite EU-Handelsabkommen, bei dem der allgemeine Streitbeilegungsmechanismus auch für Nachhaltigkeitsfragen gilt. Das bedeutet: Werden die vereinbarten Nachhaltigkeitsregeln verletzt, können Sanktionen verhängt werden.

Zu schwacher Schutz von Arbeitnehmerrechten

Die Studie zieht insgesamt eine kritische Bilanz. Vor allem beim Schutz der Arbeitnehmer:innenrechte sieht sie deutliche Schwächen. Die Regelungen sind zu allgemein formuliert und rechtlich nicht ausreichend abgesichert.

Das wiegt besonders schwer, weil Indonesien seit Jahren Defizite bei der Durchsetzung von Gewerkschaftsrechten, Arbeitsstandards und einer angemessenen Entlohnung aufweist.

Besonders betroffen sind exportorientierte Branchen wie:

  • Bergbau,
  • verarbeitendes Gewerbe und
  • Palmölproduktion.
Die gesamte Studie zum Downloaden finden Sie hier.


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