AK Infobrief 2026_03: Eder: Das EU-Indien-Abkommen

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Oktober 2026

Das EU-Indien-Abkommen: Die „Mutter aller Deals“ soll 2027 kommen

Aktuell jagt ein EU-Handelsabkommen das nächste. Viele haben eine lange, schleppende Geschichte. So auch das EU-Indien-Abkommen, das nun eiligst in Kraft treten soll. Dieser Beitrag analysiert die wichtigsten Inhalte des Abkommens und seine möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten in Europa.

Autorin: Julia Eder

Die gekürzte Fassung dieses Textes erschien in der Ausgabe 3/2026 der Zeitschrift INTERNATIONAL zum Schwerpunkt „Freihandel – Die Geografie der Ungleichheit“.

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Am 27. Jänner 2026 verkündeten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der indische Premierminister Narendra Modi die Einigung auf die „Mutter aller Deals“. Das EU-Indien-Freihandelsabkommen soll mit Anfang 2027 in Kraft treten, wenn alles nach Plan läuft. 

Ende der unendlichen Geschichte? 

Bereits im Jahr 2007 starteten die Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen. Diese wurden 2013 aufgrund unüberbrückbarer Differenzen, z.B. im Pharmabereich und bei geistigen Eigentumsrechten, abgebrochen und erst 2022 wieder aufgenommen. Entscheidend war hier das von Großbritannien mit Indien im Jahr 2022 unterzeichnete Freihandelsabkommen sowie die neue, geopolitisch äußerst angespannte Lage und deren Folgen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die im Anschluss verhängten Sanktionen schränkten wechselseitig bestehende Marktzugänge für europäische und russische Unternehmen drastisch ein. Mit seiner zweiten Amtszeit im Jänner 2025 startete der US-amerikanische Präsident Donald Trump (abermals) einen Zollkrieg. Zudem wurden chinesische Unternehmen während der letzten Jahre immer stärkere Wettbewerber auf dem Weltmarkt.  

Über die Autorin

Julia Eder ist die internationale Sekretärin der Gewerkschaft PRO-GE

Kurz und Knapp

  • Die angespannte Weltlage hat das EU-Indien-Abkommen wiederbelebt.
  • Die makroökonomischen Schätzungen überschätzen oft die positiven Effekte von Freihandelsabkommen. 
  • Die Anhänge zu den konkreten Zollsenkungen sind noch nicht veröffentlicht.
  • Die positiven Auswirkungen auf die europäische Autoindustrie sind keinesfalls garantiert.
  • Der EU-Landwirtschaft wurden Zugeständnisse gemacht, um Proteste wie beim EU-MERCOSUR-Abkommen zu vermeiden.
  • Das enthaltene Nachhaltigkeitskapitel bleibt zahnlos.
  • Nach langem Ringen konnte im Pharmabereich ein Kompromiss erzielt werden.
  • Indien konnte erreichten, dass öffentliche Beschaffung nicht vom Abkommen erfasst wird.
  • Indien konnte durchsetzen, dass das aktuelle Abkommen ISDS nicht mehr enthält.”
  • Das EU-Indien-Abkommen wird Unternehmen auf beiden Seiten mehr bringen als den Beschäftigten.

Das EU-Indien-Abkommen soll nun zwei Hauptzwecke erfüllen: Indien in der neuen geopolitischen Weltlage an die EU binden und besseren Zugang zu neuen Märkten schaffen. Im Jänner 2026 wurden die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen, während zu geografischen Herkunftsangaben, zum Investitionsschutz und für eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft weiterhin Verhandlungen laufen. 

Wachstum durch den indischen Markt?

Indien ist mit 1,45 Mrd. Einwohner:innen mittlerweile das einwohnerreichste Land der Welt und verfügt über einen beachtlichen Absatzmarkt. Die EU mit ihren 450 Millionen Einwohner:innen ist – wegen der höheren durchschnittlichen Kaufkraft – auch ein äußerst wichtiger globaler Markt. Damit ist das Abkommen eines der größten, die die EU bisher geschlossen hat, auch wenn es – wie weiter unten ausgeführt – nicht so breit ist wie beispielsweise das EU-MERCOSUR-Abkommen. Zugleich waren die Handelsbeziehungen zwischen Indien und der EU nur schwach ausgeprägt. Im Jahr 2025 kamen 2,8% der EU-Importe aus Indien, während nur 1,8% der EU-Exporte auf den indischen Markt gingen. Zwischen 2021 und 2025 wuchsen die Importe um 10,7%, während die Exporte sich nur um 4% erhöhten. Die Handelsbilanz mit Indien ist für die EU seit 2019 negativ.

In der öffentlichen Debatte in der EU wurde zwar immer wieder kolportiert, dass China mit Indien bisher wenig wirtschaftliche Anknüpfungspunkte hat und dort die chinesische Konkurrenz nicht so stark zuschlägt wie auf anderen Drittmärkten. Diese Aussage hält einer nüchternen Analyse aber nicht stand. Laut dem CIA Factbook gingen 2023 zwar nur 4% der indischen Exporte nach China, aber 19% der indischen Importe stammten von dort. Damit war China Nummer 1 bei den indischen Importen.

Zwar gibt es eine Prognose, dass sich nach Unterzeichnung des Abkommens die Exporte der EU nach Indien bis 2032 verdoppeln könnten. Angesichts der niedrigen Ausgangsbasis wird sich dadurch wohl kaum die europäische Industriekrise beenden lassen. Für Österreich wurde geschätzt, dass durch gesteigerte Exporte EUR 650 Mio. an Wertschöpfung und 5.000 neue Arbeitsplätze entstehen können. Solche Berechnungen basieren oft auf Modellen, die auf die positiven Effekte fokussieren und weder makroökonomische Anpassungskosten noch soziale Kosten einbeziehen. Sie sind also zu optimistisch angelegt.

Geplante Zollsenkungen

Mittlerweile ist es Usus geworden, dass die Europäische Kommission, die für die EU-Freihandelsabkommen verhandelt, am Ende der Verhandlungen den Vertragstext öffentlich macht. Allerdings sind die Annexe bisher nicht zugänglich, in denen die genauen Zollreduktionsraten zu finden sind. Deshalb muss man sich aktuell noch auf Medienberichte stützen, die wiederum Informationen von Insidern zugespielt bekommen haben. Dies ist ein Beispiel für die mangelnde Transparenz des Verhandlungs- und Verabschiedungsprozesses, die den EU-Freihandelsabkommen regelmäßig vorgeworfen wird. Dass der Vertragstext überhaupt veröffentlicht werden muss, war eine Folge der Reformen nach den TTIP-Protesten 2016. In anderen Weltregionen ist auch das nicht üblich. Die Bevölkerung erfährt nie, was genau in den Abkommen steht.

Nach Angaben der Europäischen Kommission soll das EU-Indien-Abkommen nun Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenexporte senken oder gänzlich abschaffen. Aktuell erhebt Indien unter anderem hohe Zölle auf alkoholische Getränke, Milchprodukte sowie Autos und Autoteile aus der EU. Diese sollen gesenkt werden.  Bei Wein soll dies laut Medienberichten etwa nur das hochpreisige Segment betreffen. Weitgehend wegfallen oder ganz verschwinden sollen auch Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Medikamente. 

Rettung für die angeschlagene Autoindustrie?

Besonders interessant ist die Einigung im Bereich der Auto(zuliefer)industrie. Bisher erhob Indien auf den Import von Fahrzeugen aus dem EU-Raum bis zu 110 Prozent Zölle. Diese Quote soll vorerst für 100.000 Verbrenner pro Jahr auf 40 Prozent Zölle gesenkt werden. Erst in frühestens zehn Jahren, wenn das Abkommen vollständig umgesetzt wurde, soll diese Quote auf 250.000 Fahrzeuge steigen, für die nur 10 Prozent Zoll anfallen sollen. Gelten soll dies nur für Autos, die einen Importpreis ab 15.000 Euro aufweisen. Indien darf im Gegenzug 625.000 Fahrzeuge in die EU exportieren, was mit dem größeren Autoabsatzmarkt in der EU argumentiert wird. Für Autoteile hingegen sollen die Zölle nach fünf bis zehn Jahren vollständig abgeschafft werden. 

Dieses Abkommen wird die Krise der europäischen Autoindustrie wohl nicht lösen, wahrscheinlich nicht einmal deutlich abschwächen können. Erstens gilt die zollfreie Einfuhr nur für ein festgesetztes Kontingent an Autos, die einen für indische Verhältnisse hohen Mindestimportpreis haben. Viele Inder:innen werden sich höherpreisige europäische Premium-Modelle nicht leisten können. Das Kontingent steigt außerdem erst mit der Zeit, die Zölle fallen langsam. Das könnte zu langsam gehen für eine Industrie, in der es aktuell stark kriselt. Der Wegfall von Zöllen auf Autoteile könnte wiederum begünstigen, dass Autoteile importiert werden und dass die großen Autobauer ihre Endfertigung in Indien abwickeln (da die Autoteile zollfrei werden, während Autoexporte kontingentiert bleiben). 

Zugeständnisse an die EU-Landwirtschaft

Um Proteste der europäischen Landwirte wie beim EU-MERCOSUR-Abkommen zu vermeiden, wurden für die EU-Bauern wichtige Produkte vom Abkommen ausgenommen, zum Beispiel Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis, Milchpulver und Honig. Andere Agrargüter wie Schaf- und Ziegenfleisch, Weintrauben, Gurken und Rum aus Melasse aus Indien bekommen begrenzte Importkontingente. 

Die EU-Landwirtschaft soll keinen Schaden davontragen, indem die indischen Einfuhren die strengen EU-Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften einhalten müssen und ein bilateraler Schutzmechanismus abgerufen werden kann, wenn sich doch negative Effekte aufgrund einer Importflut abzeichnen sollten. Zugleich sollen Zölle auf Brot und Süßwaren von bis zu 50 Prozent auf null gesetzt werden. Für Bier sollen die Zölle von 110 auf 50 Prozent fallen und für Spirituosen auf 40%. Weine wurden von Indien bisher mit 150% Zöllen belegt. Diese sollen vorerst auf 75% und dann für hochpreisige Weine auf 20% und für Mittelklasse-Weine auf 30% gesenkt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Konsum europäischer Alkoholika aufgrund der bisher sehr hohen Preise nicht so verbreitet ist. Es wird sich erst zeigen, ob der lokale Geschmack getroffen wird und sich neue Gewohnheiten in diesem Bereich durchsetzen.


  Soziale und Umweltstandards  


Im Abkommen ist ein Nachhaltigkeitskapitel enthalten, das auf die Sicherung sozialer und Umweltstandards abzielt. Bei Verstößen in diesen Bereichen gibt es aber keine Sanktionsmöglichkeit. Es ist außerdem noch schwächer ausgestaltet als jenes im EU-MERCSOUR-Abkommen. Mediationsverfahren sind bei Verstößen nicht vorgesehen. Das ist problematisch, wenn die Arbeits- und Entgeltbedingungen sowie die Beschaffenheit und Einhaltung der Arbeitnehmer:innenrechte mit Österreich verglichen werden (siehe Tabelle 1). 

Tabelle 1. Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenrechte in Indien und Österreich im Vergleich

Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenrechte  in Indien und Österreich im Vergleich
© AK WIEN

Anmerkung: Die Zahlen von ILOSTAT streben nach internationaler Vergleichbarkeit und können deshalb von nationalen Zahlen abweichen. Außerdem wird von der ILO der Durchschnitt herangezogen, von der Statistik Austria der Median. Hier soll nur ein grobes Gefühl vermittelt werden, wie groß die Einkommensunterschiede zwischen Indien und Österreich sind:

Quellen: ILOSTAT, Statistik Austria, BMFWF, ÖGB

Auch der Globale Rechtsindex des internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) aus 2026 hält zu Indien zahlreiche Verstöße gegen Arbeitnehmer:innenrechte und eine Verschlechterung der Einbindung gewerkschaftlicher Akteure fest. Seit Premierminister Narendra Modi 2014 an die Macht kam, hat die Regierung die Gewerkschaften bei arbeitsrechtlichen Fragen zunehmen schlechter eingebunden. Tarifverhandlungen und der soziale Dialog wurden geschwächt bzw. umgangen. Auch die Vereinigungsfreiheit ist unter Druck. Der Beitritt zu oder die Gründung von Gewerkschaften wird durch ein Registrierungssystem erschwert, das wie ein Genehmigungsverfahren wirkt.

Weitere Vorwürfe betreffen Einschränkungen des Streikrechts und Angriffe auf die Rede- und Versammlungsfreiheit, zum Beispiel die willkürliche Verweigerung von Genehmigungen für Proteste oder Polizeidrohungen gegenüber Beschäftigten, um sie von der Wahrnehmung ihres Rechts auf Protest und gewerkschaftlicher Organisierung abzuhalten. Es kam außerdem zu digitaler Überwachung von Gewerkschaftsmitgliedern, die zum Teil auch zu deren Festnahme und Inhaftierung genutzt wurden. Auch Angriffe auf Gewerkschaftsbüros wurden dokumentiert.

Zudem wurden die indischen Arbeitnehmer:innenvertreter bei der Ausarbeitung und Umsetzung der vier neuen Arbeitsgesetze nicht eingebunden. Die Gewerkschaften kritisieren, dass die neuen Gesetze die Arbeitgeber begünstigen und gleichzeitig Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaftsrechte einschränken. Die „Gemeinsame Plattform der zentralen Gewerkschaften“ rief deshalb zum Protest auf. Im Februar 2026 kam es so zu Streiks von 300 Millionen Beschäftigten in Indien.

Im Gegensatz zu früheren Fassungen des Freihandelsabkommens sind grundlegende Arbeitsstandards nun zumindest angeführt. Die fünf Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden erwähnt. Außerdem steht festgeschrieben, dass alle Vertragsparteien sich anstrengen sollen, die grundlegendsten ILO-Kernarbeitsnormen zu ratifizieren. Diese Passage zielt vor allem auf Indien ab, das bis heute weder den Kernarbeitsnormen zu Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen (Nr. 87 und 98) noch jenen aus dem Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (Nr. 155 und 187) zugestimmt hat. Und das, obwohl Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen ohnehin nicht sanktionierbar sind, es sich also vor allem um eine Willensbekundung handelt.

Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Arbeitnehmer:innen- und Gewerkschaftsrechte in Indien fallen also weit hinter jene Österreichs (und die anderer EU-Länder) zurück. Verstöße können mithilfe des Nachhaltigkeitskapitels nicht ausreichend sanktioniert werden. Wenn es nun zum Abbau von Handelsbarrieren ohne ausreichende Absicherung von Arbeitsstandards kommt, entsteht schnell Wettbewerbsdruck nach unten. 

Einigung im Pharmabereich

In den ergebnislosen früheren Verhandlungsrunden gab es mehrere strittige Punkte. Der erste betraf die Pharmaindustrie und die Frage des geistigen Eigentums. Denn Indien hat – wie die EU – eine große Pharmaindustrie. Im Gegensatz zur EU sind in Indien aber ein Großteil der verkauften Medikamente Generika. Indien ist auch der größte Generikaproduzent weltweit und deckt 20% des globalen Bedarfs. 

Stark umkämpft und ein wichtiger Grund für den Verhandlungsabbruch 2013 war deshalb die Ausgestaltung des Kapitels zu geistigem Eigentum. Hier wurde nun eine Einigung erzielt: Indien schafft Zölle auf Einfuhren von Arzneimitteln (aktuell 11%) und medizinischen Geräten (aktuell 27,5%) ab. Generika und Biosimilars aus Indien bekommen im Gegenzug Marktzugang in der EU, müssen aber die dort geltenden Qualitätsstandards erfüllen. 

Indien konnte abwenden, dass „TRIPS plus“-Bestimmungen im Abkommen stehen, die über das geltende „Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS) der Welthandelsorganisation (WTO) hinausgehen und zum Beispiel Patentverlängerungen ermöglicht hätten. Dennoch wird gesagt, dass dieser Kompromiss stärker die Interessen der EU-Unternehmen bedient, als jene der indischen Pharmaunternehmen und Bevölkerung.

Öffentliche Beschaffung ausgenommen

Auch bei der öffentlichen Beschaffung gab es Bewegung. Die EU wollte, dass Indien seine öffentlichen Ausschreibungen für EU-Unternehmen öffnet. Denn bisher ist der Dienstleistungsbereich in Indien für EU-Unternehmen fast völlig verschlossen. Seit 2017 ist dies auch durch die „Public Procurement Policy – Make in India (PPP-MII)“ abgesichert, die einheimische Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt. 

Indien konnte hier einen Erfolg erzielen. Die öffentliche Beschaffung ist kein Teil des Abkommens mehr. Somit behält Indien weiterhin den sehr wichtigen industriepolitischen Spielraum, über diese Schiene einheimische Unternehmen zu fördern.

ISDS nicht mehr enthalten

Drittens war in früheren Fassungen des Abkommens ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) enthalten. Über diese privaten Schiedsgerichte können Unternehmen Staaten klagen, wenn diese mit ihrer Politikgestaltung zukünftige Gewinne negativ beeinflussen. Indien hat sich gegen ein solches Kapitel gesträubt, weil es in den letzten Jahren mehrere ISDS-Verfahren ausfechten musste. 

Der Wegfall des ISDS-Kapitels ist aus freihandelskritischer Sicht ein Erfolg, weil ISDS die staatliche Gerichtsbarkeit umgeht und politische Spielräume stark einschränkt. Aktuell verhandelt die EU noch ein zusätzliches Investitionsschutzabkommen mit Indien. Es wird sich zeigen, welche Regelung dort gefunden wird.

Abschließende Bewertung

Indien und die EU sind bei denselben Gütern exportstark: Maschinen, Fahrzeuge sowie chemische und pharmazeutische Produkte. Im Dienstleistungsbereich sind in beiden Fällen unternehmensbezogene Dienstleistungen und Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienste wichtig. Die Exporte ergänzen sich also nicht, sie sind eher konkurrierend. Ein Freihandelsabkommen mit diesem Zuschnitt wird deshalb auch den Wettbewerb auf beiden Seiten stark anheizen und es können durchaus auch indische Unternehmen europäische verdrängen. Bei ähnlichen Spezialisierungsmustern beider Freihandelspartner kommt es eher zum Wettbewerb nach unten – insbesondere bei den Löhnen. 

Die schlechteren Arbeits- und Entgeltbedingungen in Indien können transnationale Unternehmen durch das Freihandelsabkommen besser ausnützen. Auch aktuell lagern schon viele europäische Unternehmen Dienstleistungen wie Buchhaltung oder IT nach Indien aus, um Geld zu sparen. Das wird dann noch einfacher. Gleichzeitig können Verstöße gegen die ohnehin niedrigeren Arbeitsstandards mithilfe des Nachhaltigkeitskapitels nicht sanktioniert werden. Dass eine solche Sanktionierung möglich wird, war eine wichtige Forderung der Gewerkschaften, die aber unerfüllt blieb.

Es gibt Prognosen, dass in Österreich durch das Abkommen 650 Mio. Wertschöpfung und 5.000 neue Arbeitsplätze in Österreich entstehen sollen. Allerdings ist keinesfalls gesichert, dass es nicht zur Optimierung von Lieferketten durch Outsourcing und Offshoring zulasten der Beschäftigten kommt. Auch das Wachstum wird immer nur gesamtwirtschaftlich angegeben. Es können zwar einzelne Industriezweige durch Exportsteigerungen wachsen, aber zugleich andere schrumpfen. Wenn es sich um unterschiedliche Regionen handelt, kann das am einen Ort Wohlstand und am anderen Ort Deindustrialisierung mit sozialen Verwerfungen bedeuten. Ein wachsender Absatz muss sich außerdem nicht zwingend in mehr Arbeitsplätzen niederschlagen. Es kann auch statt Neueinstellungen der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten erhöht werden, damit die Unternehmen mehr Aufträge abarbeiten und höhere Gewinne erzielen.

Mehrere sehr problematische Punkte sind schon aus dem Abkommen hinausgefallen. Das wird die Wachstumsperspektiven abschwächen. Auch bei der aktuellen Fassung ist aber fraglich, ob die Beschäftigten in Europa tatsächlich profitieren werden. 

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