Klimagesetz: Anforderungen an den Klimafahrplan
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Entwurf eines Klimagesetzes, das den regulatorischen Rahmen zur Erreichung der unionsrechtlichen und nationalen Klimaziele festlegen soll. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist der Klimafahrplan, der die künftigen Maßnahmen der Klimapolitik beschreibt.Verfassungsrechtliche Überlegungen führen zu dem Schluss, dass der Klimafahrplan hinsichtlich der Maßnahmen des Bundes als Zeitplan für die Vorlage von Gesetzesvorschlägen durch die Bundesregierung ausgestaltet sein sollte.
Die AK hat daher einen Vorschlag vorgelegt, wie die Anforderungen an den Klimafahrplan im kommenden Klimagesetz konkret festgelegt werden sollten. Ein derart ausgestalteter Klimafahrplan bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit und kann zu einem sozialen und ökologischen Umbau beitragen. Das entsprechende Papier, in dem dieser Vorschlag näher ausgeführt wird, kann hier heruntergeladen werden.
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