Pflichtpraktikum
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Ferialjob & Pflichtpraktikum

Weg von der Schulbank, rein in den Ferialjob: Für tausende Schüler:innen ist dies Realität. Anders als manche denken, gelten für Ferialarbeitnehmer:innen die gleichen arbeitsrechtlichen Spielregeln wie für alle Beschäftigten.

Die AK checkt deine Abrechnung!

Immer wieder melden sich in der AK Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben.

Tipp

  • Halte auf jeden Fall Beginn und Ende, Arbeitsinhalte, Arbeitszeit und eine allfällige Entlohnung in einem schriftlichen Vertrag fest!
  • Lass am Ende deine Abrechnung prüfen!

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