AK Erfolg: 15.000 Euro für Buchhalterin
Erst wurden ihr die Aufgaben entzogen, dann folgte die Kündigung: Eine langjährige Buchhalterin sollte kurz nach ihrem 60. Geburtstag gehen. Mit Unterstützung der AK erkämpfte sie 15.000 Euro. Der Fall zeigt, wie wenig die Forderung nach längerem Arbeiten mit dem Berufsalltag vieler älterer Beschäftigter zu tun hat.
Mit 60 aufs Abstellgleis
Jahrzehntelang hatte die Buchhalterin Bilanzen geprüft und Rechnungen verbucht. Doch kurz nach ihrem 60. Geburtstag entzog ihr die Geschäftsführung schrittweise zentrale Aufgaben und übertrug sie ohne Erklärung jüngeren Kolleg:innen. Als die Angestellte das Gespräch suchte und sich gegen die Behandlung wehrte, wurde sie gekündigt.
AK erkämpft 15.000 Euro
Die Buchhalterin wandte sich an die AK. Deren Rechtsexpert:innen fochten die Kündigung wegen eines verpönten Motivs und wegen Sozialwidrigkeit beim Arbeits- und Sozialgericht an. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Der:Die Arbeitgeber:in zahlte der Betroffenen 15.000 Euro.
Für die AK macht der Fall ein grundlegendes Problem sichtbar: Viele Beschäftigte geraten schon ab Mitte 50 unter Druck. Wer ein höheres Pensionsalter fordert, muss sich auch damit auseinandersetzen, dass Betriebe ältere Arbeitnehmer:innen bereits vor der Pension aus dem Job drängen.
Ältere halten: Betriebe in die Pflicht nehmen
Die AK fordert ein wirksames Bonus-Malus-System: Betriebe, die ältere Beschäftigte halten, sollen belohnt werden. Wer sie vor der Pension aussortiert, soll zur Kasse gebeten werden.
65 ist genug. Statt über ein noch höheres Pensionsalter zu diskutieren, braucht es Arbeitsbedingungen, die es den Menschen ermöglichen, gesund und sicher bis zur gesetzlichen Pension im Job zu bleiben.
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