Kampf um gerechten Lohn
Ein Jahr lang arbeitete Laura B. bei einer bekannten Modekette für Damenbekleidung als Verkäuferin. Beim Pausentratsch fand die 33-Jährige heraus, dass sie und ihre 40 Kolleginnen aus nicht nachvollziehbaren Gründen völlig unterschiedlich verdienen.
Verkäuferin bekam zu wenig bezahlt
Laura B. sah im Kollektivvertrag nach: Sie bekam zu wenig bezahlt! Vorbereitungszeit und Kassaschluss wurden gar nicht entlohnt. Die junge Frau ließ sich ihren Verdacht bei der AK bestätigen, fasste sich ein Herz und konfrontierte die Filialleiterin damit. Die Schwangere wurde unter Druck gesetzt, die Sache ruhen zu lassen, hatte in Folge sogar mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen.
Die Geschäftsführung behauptete auch noch, es sei verboten, über das Gehalt zu reden. Das ist falsch! Beschäftigte dürfen sich mit ihren KollegInnen immer über ihr Gehalt austauschen.
Trotz allem blieb Laura B. am Ball.
Laura B. bekommt 1.175 Euro nachbezahlt
„Die Sache hat sich wirklich lange hingezogen“, so Laura B. „Aber mein Berater bei der AK ist immer drangeblieben und hat mir immer wieder Mut gemacht.“
AK Präsidentin Renate Anderl: „Gemeinsam ist es uns gelungen, der Gerechtigkeit für die Mitarbeiterinnen des Unternehmens zum Sieg zu verhelfen. Die Arbeitnehmerin bekommt 1.175 Euro nachbezahlt, ihre Kolleginnen ebenso. Jetzt zahlt das Unternehmen seine Mitarbeiterinnen sogar über Kollektivvertrag.“
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