Publikation

„Investmentcourt System“ ICS - Entwurf der Europäischen Kommission zu Kapitel II – Investitionen in TTIP

Die BAK lehnt Investitionsschutzbestimmungen in TTIP grundsätzlich ab, weil sowohl die EU als auch die USA hochentwickelte Rechtssysteme haben, die grundlegende Rechte wie das Recht auf Eigentum, Gleichbehandlung und faires Verfahren sicherstellen sowie bei Enteignungen Entschädigungszahlungen vorsehen. Daher sind keine Gerichte außerhalb des ordentlichen Justizsystems nötig. Darüber hinaus treten wir für die Gleichbehandlung von europäischen Unternehmen mit US-amerikanischen Investoren in Europa ein. Nationale Gerichte gewährleisten diese. Eine Diskriminierung inländischer Investoren gegenüber Unternehmen mit einem Sitz in den USA lehnen wir ab.

Art der Publikation:
Positionspapier

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Oktober 2015