Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.
Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?
Wann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.
Diese Online-Info errechnet wichtige Termine und Fristen. Als Kalender für Eltern führt Sie die kalendarische Übersicht verlässlich durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit. Der Elternkalender zeigt Ihnen als registrierte:r Nutzer:in eine exakt auf Ihr Kind angepasste Terminübersicht. So versäumen Sie keine Fristen und Termine mehr!
Zum AK-ElternkalenderTelefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
© 2024 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65