Pizzabote mit sorgenvollem Blick
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Algorithmisches Management  

Algorithmisches Management (AM) bezeichnet algorithmische Software und KI-Systeme, die Managementfunktionen teilweise oder vollständig übernehmen. Sie werden immer öfter in Bereichen wie Personalmanagement, Logistik und Kundenservice eingesetzt. Algorithmen treffen dabei automatisierte Entscheidungen, die bisher Menschen vorbehalten waren – etwa die Zuweisung von Aufgaben, die Bewertung von Leistungen oder die Steuerung von Arbeitszeiten. 

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Zwischen Produktivität und Entmenschlichung

Diese Technologien haben das Potenzial, die Arbeitswelt zu verändern: 
Sie könnten Effizienz steigern und Arbeitnehmer:innen bei den unterschiedlichsten Aufgaben entlasten. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken: AM erleichtert die Überwachung und Kontrolle und kann so zu einer entmenschlichten Arbeitswelt beitragen.


Das wirft zentrale Fragen zu Datenschutz, Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenrechten auf. Der aktuelle europäische Rechtsrahmen - DSGVO, KI-Verordnung und Plattformarbeits-Richtlinie - greift zu kurz:
Lücken und Überschneidungen führen zu Intransparenz, schwächen die Mitbestimmung und können zur Umgehung von Rechten und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen genutzt werden. 

Unsere Forderungen

Algorithmen sollten nie das letzte Wort bei Einstufungen, Disziplinarmaßnahmen oder Entlassungen haben. Mitarbeiter:innen brauchen ein klares Recht, AM-basierte Entscheidungen anzufechten und eine verbindliche Überprüfung durch Menschen zu verlangen. Neben der individuellen Durchsetzung muss es auch kollektive Möglichkeiten geben.
Deshalb braucht es eine neue Richtlinie zum algorithmischen Management.  

Diese soll 

  • Lücken schließen und bestehende Regelungen der DSGVO, KI-Verordnung und Plattformarbeits-RL um spezifische Schutzmechanismen im Arbeitskontext ergänzen;
  • Informationsrechte, Transparenzvorgaben und Mitbestimmung zumindest dem Niveau der Plattformarbeits-RL angleichen; 
  • das Recht offline zu sein ("right to disconnect") anerkennen; 
  • Praktiken, die in die Menschenwürde eingreifen oder die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer:innen gefährden, ausdrücklich verbieten. 

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