Musterbrief

Kündigung des Mietvertrages durch die Erben

Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht auf­ge­löst. Grund­sätz­lich geht das Mietverhältnis zunächst auf die Ver­lassen­schaft des Ver­storb­en­en (vertreten durch den zu­ständig­en Notar) und danach (auto­ma­tisch) auf die Erben über. Möchte eine eintrittsberechtigte Person die Wohnung nicht mehr weiter benützen, muss sie dies binnen vier­zehn Tagen nach dem Todesfall der Hausverwaltung (dem Ver­miet­er) bekannt geben.