Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts
Beim Weitergaberecht wird dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt, nach Belieben eine Person als Nachfolger zu bestimmen, die in den bestehenden Vertrag eintritt. Das bisherige Mietverhältnis läuft dann zu denselben Konditionen (Mietzins etc.) weiter wie bisher. Es findet nur auf Mieterseite ein Personenwechsel statt.
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