Musterbrief

Aus­übung eines ver­trag­lich­en Weiter­gabe­rechts

Beim Weitergaberecht wird dem Mieter vom Vermieter das Recht ein­ge­räumt, nach Belieben eine Person als Nachfolger zu bestimmen, die in den be­stehenden Vertrag eintritt. Das bis­herige Mietverhältnis läuft dann zu den­selben Konditionen (Miet­zins etc.) weiter wie bisher. Es findet nur auf Mieter­seite ein Personenwechsel statt.