Musterbrief

Aus­übung eines ver­trag­lich­en Vor­schlag­rechtes

Beim Vorschlagsrecht (Präsentationsrecht) wird dem Miet­er vom Vermieter das Recht eingeräumt, einen selbst ge­wählt­en Nachfolger vorzuschlagen. Der Vermieter muss dann die Wohnung an den vorgeschlagenen Nach­folger vermieten, wenn keine wichtigen Gründe gegen diese Person sprechen.