Musterbrief

Ab­löse­ver­ein­bar­ung zwischen Vor- und Nach­mieter

Wenn ein Mieter seinen Nachfolger bestimmen kann, wird nicht selten ver­ein­bart, dass der Nachmieter dem bisherigen Mieter eine Ablöse für ver­bleib­ende Ein­richt­ungs­gegen­stände (z.B. Einbauküche) zu bezahlen hat.