Musterbrief

Ab­lehn­ung des Miet­rechts­ein­tritts

Möchte eine eintrittsberechtigte Person die Wohnung nicht mehr weiter benützen, muss sie dies binnen vier­zehn Tagen nach dem Todesfall der Hausverwaltung (dem Ver­miet­er) bekannt geben, da an­sonst­en der Mietrechtseintritt automatisch vollzogen wird und damit auch die Pflicht zur Mietzahlung  besteht.