Musterbrief

Auf­forder­ung zur Ein­be­ruf­ung einer Eigen­tümer­ver­samm­lung

Soll der Verwalter im Auftrag der Wohnungseigentümer eine Eigen­tümer­ver­samm­lung einberufen, dann müssen mindestens drei Wohn­ungs­eigen­tümer, die zusammen zumindest ein Viertel der Anteile haben, den Ver­walt­er schriftlich unter Angabe eines wichtigen Grundes zur Ein­be­ruf­ung auf­fordern.