Musterbrief

Ab­weich­ende Ab­rech­nungs­ein­heit

Die Aufwendungen für die Liegenschaft sind auf die einzelnen Wohn­ungs­eigen­tümer aufzuteilen. Für gewöhnlich müssen Sie jenen Anteil über­nehm­en, der sich aus dem Verhältnis der Miteigentumsanteile (Nutzwerte) er­gibt. Es kann allerdings auch eine davon abweichende Ab­rech­nungs­ein­heit vereinbart werden.