Die Aufwendungen für die Liegenschaft sind auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufzuteilen. Für gewöhnlich müssen Sie jenen Anteil übernehmen, der sich aus dem Verhältnis der Miteigentumsanteile (Nutzwerte) ergibt. Es kann allerdings auch eine davon abweichende Abrechnungseinheit vereinbart werden.
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