Musterbrief

Ver­trag­lich ver­ein­bart­er Räum­ungs­auf­schub

Wenn der Mieter nach Ende der Befristung die Wohnung nur noch kurze Zeit benötigt, um etwa die Zeit bis zum Frei­wer­den seiner neuen Wohnung zu überbrücken, wird der Ver­miet­er wahr­schein­lich nicht gleich mit einer Räumungsklage vor­gehen wollen. Gleichzeitig wird der Ver­miet­er genau da­rauf achten wollen, dass es zu keiner automatischen Ver­länger­ung kommt. Grundsätzlich ist das Hinauszögern des Aus­zug­es möglich, man könnte einen Auf­schub der Räumung ver­trag­lich vereinbaren. Eine Vorlage für diese vertragliche Vereinbarung finden Sie hier.