Rücktritt wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage

Auch bei einer reinen Flugbuchung kann unter Umständen ein kostenloses Rücktrittsrecht aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage bestehen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes besagt, dass grundsätzlich auch bei Vorliegen von unzumutbaren Risiken in Fällen „höherer Gewalt“ ein Rücktritt vom Luftbeförderungsvertrag gerechtfertigt sein kann.   

Wo aber letztlich für einen Fluggast hinsichtlich einer bestimmten Flugdestination zu einem bestimmten Zeitpunkt die Grenzen zwischen noch zumutbaren und daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigenden und unzumutbaren Risiken, die zum Rücktritt berechtigen, liegen, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls, die nur auf Grund der konkreten Umstände beurteilt werden kann. Wird der Flug seitens der Fluglinie vereinbarungsgemäß angeboten und durchgeführt, wird eine Reisewarnung alleine in der Regel nicht zum Rücktritt berechtigen. Ein Rücktritt könnte aber etwa bei Einreiseverboten oder verpflichtenden Quarantäne-Maßnahmen bestehen. Eine gesicherte Rechtsprechung existiert allerdings dazu noch nicht. Es empfiehlt sich jedenfalls, rasch mit der betreffenden Airline in Kontakt zu treten. Einige Airlines bieten eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit oder anderweitige Kulanzlösungen an.

Achtung: Zwischen Unzumutbarkeit und Flugantritt wird eine gewisse zeitliche Nähe gefordert (der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt liegt bei ca. sieben Tage vor Flugantritt). Weiter in der Zukunft liegende Flüge können nicht ohne weiteres kostenlos storniert werden. Informieren Sie sich daher laufend über die aktuellen Entwicklungen.