AI Know: KI-Einsatz fair gestalten
Information und Mitbestimmung bei KI im Beschäftigtenkontext
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Welche Rechte haben Betriebsräte, und wie können sie den Einsatz im Sinne der Beschäftigten mitgestalten? AK Expertin Helene Baumgartner erklärt im Interview mit AKtuell, worauf es ankommt – von rechtlichen Schutzbestimmungen über Weiterbildung bis zur Nutzung von KI in der Betriebsratsarbeit.
Der EU AI Act soll dafür sorgen, dass Künstliche Intelligenz in der EU sicher und geregelt eingesetzt wird. Die Vorgaben richten sich nach dem Risiko des jeweiligen KI-Systems: Je höher das Risiko für Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit, desto strenger die gesetzlichen Auflagen.
Erste Bestimmungen greifen bereits. Dazu zählen die Verpflichtung, für ausreichende KI-Kompetenz bei den mit KI befassten Personen zu sorgen, und das grundsätzliche Verbot von KI-gestützter Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Dafür bestehen nur eng begrenzte Ausnahmen aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
Die Transparenzregeln sollen erkennbar machen, wann Menschen mit KI interagieren oder künstlich erzeugten Inhalten begegnen. Bei einem Chatbot im Kundenservice muss beispielsweise grundsätzlich klar sein, dass kein Mensch antwortet. Auch täuschend echte KI-generierte oder manipulierte Darstellungen von Personen oder Ereignissen – sogenannte Deepfakes – müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Für KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, gelten ebenfalls Offenlegungspflichten. Hier gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Werden die Inhalte menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und übernimmt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, entfällt diese Pflicht. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Text besteht daher nicht.
Der Einsatz von KI im Betrieb unterliegt einem Schutzrahmen aus europäischen Vorgaben – wie der Datenschutz-Grundverordnung und dem EU AI Act – und dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsverfassungsgesetz. Je nach Funktion und Einsatz eines KI-Systems greifen unterschiedliche Rechte. Bei Kontrollsystemen, die die Menschenwürde berühren, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Auch Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten oder zur Beurteilung von Arbeitnehmer können nach § 96a ArbVG zustimmungspflichtig sein.
Daneben setzt die DSGVO Grenzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung sind grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen gebunden. Bei Datenverarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko ist vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.
Der AI Act ergänzt diesen Rahmen um weitere Pflichten, etwa zur menschlichen Aufsicht bei Hochrisiko-KI. Eine Grundrechte-Folgenabschätzung ist für bestimmte Betreiber vorgeschrieben, insbesondere für öffentlich-rechtliche Stellen und private Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen.
Auch wenn bestimmte Vorgaben des AI Acts erst nach Übergangsfristen greifen, gibt es keinen rechtsfreien Raum. Die bestehenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, die Regelungen des Arbeitnehmer und die Vorgaben der DSGVO gelten weiterhin.
Betriebsräte müssen daher nicht auf die nächsten Umsetzungsschritte des AI Acts warten, um den Einsatz von KI im Betrieb mitzugestalten.
Um den technologischen Wandel im Sinne der Beschäftigten zu steuern, müssen Betriebsräte frühzeitig gemeinsam mit den Betroffenen eingebunden werden. Betriebsvereinbarungen sollten klare Schutzgrenzen gegen übermäßige Leistungs- und Verhaltenskontrollen setzen und bei Arbeitsverdichtung einen fairen Ausgleich für steigende Anforderungen garantieren.
Wichtig ist außerdem eine strategische Personalplanung, um Arbeitsplätz nachhaltig zu sichern. Weiterbildungskonzepte müssen so gestaltet sein dass sie ein Verständnis für die veränderten Arbeitsprozesse schaffen und die Kompetenz vermitteln, KI-Ergebnisse eigenständig zu überprüfen.
Nicht zuletzt sollte der Betriebsrat den Grundsatz verankern, dass Effizienzgewinne auch der Belegschaft zugutekommen – sei es durch gesundheitliche Entlastung, moderne Arbeitszeitmodelle oder faire Vergütungsstrukturen.
Die Möglichkeiten sind vielfältig. KI kann helfen, Unterlagen schneller zu erfassen, Informationen zu verdichten und Texte klarer zu formulieren. Auch die Vorbereitung von Sitzungen lässt sich damit unterstützen. Alles, was sensibel, vertraulich oder personenbezogen ist, gehört allerdings nicht in öffentliche KI-Tools. Und KI-generierte Inhalte dürfen niemals ungeprüft übernommen werden.
Aktuelle Informationen und Schulungsangebote bieten AK, ÖGB und Gewerkschaften. Für eine branchenspezifische Beratung können sich Betriebsräte an ihre zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen wenden. Unterstützend steht auch die Stabsstelle Digitalisierung und Technik des ÖGB zur Verfügung.
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