Klauseln bei A1 und Drei gekippt!
Rückforderungsansprüche können bestehen – dazu müssen Sie sich an ihren Anbieter wenden. Ein Musterbrief hilft!
Die Arbeiterkammer (AK) hat 46 unzulässige Klauseln in Mietverträgen der RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH (vormals teamneunzehn.at Hausverwaltung GmbH) erfolgreich beanstandet. Die Klauseln benachteiligten Mieter:innen unter anderem bei Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und anderen laufenden Kosten.
RIMMO Prime hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Unternehmen verpflichtet sich damit, die beanstandeten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden oder zu empfehlen.
Auch gegen die Engindeniz Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH ist die AK erfolgreich vorgegangen. Die Kanzlei hatte die verwendeten Mietvertragsformulare empfohlen. Nach einem Vergleich darf sie diese Vertragsmuster mit den unzulässigen Klauseln künftig nicht mehr empfehlen.
Das sorgt für mehr Rechtssicherheit – insbesondere für Mieter:innen von Wohnungen, bei denen das Mietrechtsgesetz nicht vollständig gilt.
Die AK überprüfte Mietvertragsformulare von RIMMO Prime und stellte fest, dass sie insgesamt 46 unzulässige Vertragsklauseln enthielten. Diese benachteiligten Mieter:innen erheblich.
Betroffen waren unter anderem Regelungen zu:
Aufgrund der Intervention der AK hat sich RIMMO Prime verpflichtet, diese Klauseln künftig weder zu verwenden noch zu empfehlen.
Die beanstandeten Mietvertragsformulare trugen den Hinweis © ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht sowie einen Verweis auf die Website der Kanzlei. Die AK ging deshalb auch gegen die Kanzlei vor, weil sie diese Vertragsformulare empfohlen hatte.
Im Vergleich verpflichtete sich die Kanzlei, die 46 unzulässigen Klauseln künftig nicht mehr für Mietverträge zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen zu empfehlen.
Das betrifft insbesondere Mietverträge über Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz nur teilweise gilt. Dazu gehören zum Beispiel:
Ist das Mietrechtsgesetz nicht oder nur teilweise anwendbar, gelten wichtige gesetzliche Begriffe – etwa Betriebskosten – nicht automatisch.
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag daher besonders sorgfältig und achten Sie auf klare und eindeutige Vereinbarungen.
Tipp: Gerade bei Mietverträgen außerhalb oder teilweise außerhalb des Mietrechtsgesetzes lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelungen zu Kosten und Pflichten.
AK Mitglieder erhalten Unterstützung bei der telefonischen AK Wohnrechtsberatung:
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