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Working Paper: Pflegebedarf

Möchte man Pflegebedarf definieren, braucht man eine Vorstellung davon, worum es bei „Pflege“ geht. Es gibt verschiedenste Definitionen aus Fachbüchern oder Rechtstexten. Häufig enden die Erklärungen im Grunde jedoch damit, dass Pflege das sei, was Pflegende tun.

Die heute im österreichischen Pflegegeldeinstufungsverfahren vorhandenen Beschreibungen folgen im Wesentlichen dieser Sichtweise und konzentrieren sich auf unterschiedliche Tätigkeiten, die mehr oder weniger nachvollziehbar mit Zeitwerten kombiniert werden. Eine Definition für „Pflege“ bleiben die Rechtsmaterien schuldig. Auch im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) findet sich kein Hinweis auf den Gegenstand und das Ziel der Pflege. Es formuliert ein Berufsbild, das sich aus Tätigkeiten und Kompetenzen zusammensetzt. Was die Aufgabe der eigenverantwortlichen Pflege (§14 GuKG) ist, bleibt unklar.

Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Pflegeaufwand sind schwer zu beurteilen, wenn der fachliche und sozialpolitisch definierte Auftrag an pflegerische Unterstützung unklar ist. Dieses Papier versucht einen Ansatz dazu zu formulieren.

Erscheinungsort:
Wien

AutorenInnen:
Kurt Schalek

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Dezember 2020