Publikation
Pflegefreistellung
Erkranken nahe Angehörige oder liegen andere wichtige und vom Gesetz anerkannte persönliche Gründe vor, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Trotzdem bekommen Sie Ihr Entgelt. In diesem Folder erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Pflegefreistellung („Pflegeurlaub“) und andere Dienstverhinderungen gelten.
Art der Publikation:
Falter
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Jänner 2024